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Mehr Demokratie an Hochschulen?

Zumeldung Anhörung Landeshochschulgesetz (LHG), Pressemeldung des Wissenschaftsministeriums vom 19.09.17 Die GEW begrüßt die Etablierung eines eigenen Status für Doktoranden, will aber die Mitbestimmung an den Hochschulen weiter ausbauen.

„Die Bedingungen für eine erfolgreiche Interessensvertretung der Promovierenden als eigene Statusgruppe an den Hochschulen Baden-Württembergs werden mit der Neuregelung noch nicht geschaffen. Promovierende stehen unter erheblichem Zeit- und Publikationsdruck. An kleinen Hochschulen ist die Zahl der Promovierenden sehr gering. Wir brauchen auch weitere Mitbestimmungsrechte für die junge Generation an unseren Hochschulen“, sagte am Dienstag (19.09.) in Stuttgart Doro Moritz, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).

Die Bildungsgewerkschaft kritisiert die dem Verfassungsurteil zugrundeliegende Annahme, dass nur Professor/innen Grundrechtsträger/innen der Wissenschaftsfreiheit sind. Nur 7.360 der Wissenschaftler/innen an Baden-Württembergs Hochschulen sind Professor/innen. Forschung betreibt allerdings auch die weit größere Gruppe des hauptberuflich beschäftigten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals (28.440), der sogenannte „akademische Mittelbau“, sowie die rund 30.000 Promovierenden und einige der 360.000 Studierenden.

Die GEW kritisiert an dieser Entscheidung den zu starken Fokus auf die Gruppe der Professor/innenschaft an den Hochschulen. In einer demokratischen Hochschule sollten alle Statusgruppen mitbestimmen. Deshalb sollten wichtige Hochschulgremien viertelparitätisch (Professor/innen, akademische Mitarbeiter/innen, nichtakademische Mitarbeiter/innen, Promovierende und Studierende) besetzt sein.