Präventionsfeld Kinderpornografie: Aufgabe der Schulleitung
Kolleginnen und Kollegen zu beraten ist eine der schwierigsten Aufgaben im Präventionsfeld Kinderpornografie. Zu beachten sind die rechtlingen Grundlagen dafür.
Eine 13 - jährige Schülerin schickt ein intimes Video von sich ihrem Freund, das dieser weiterverbreitet. Eine Lehrkraft der Schule erfährt davon und lässt sich das Video auf ihr Handy schicken, um die Mutter zu informieren. Nun droht der Lehrkraft eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/lehrerin-kinderpornografischer-inhalte-konfisziert-deswegen-angeklagt-100.html
Der Fall in Koblenz zeigt deutlich, dass es wichtig ist, dass Schulleitungen über Umgang mit kinderpornografischen Inhalten informiert sind und ihre Kolleginnen und Kollegen bei diesem sensiblen Thema Beraten und unterstützen können. Wie sieht die rechtliche Grundlage aus (GEW-Jahrbuch 2023, S. 340 und 966)
Strafgesetzbuch:
Das Strafgesetzbuch enthält Straftatbestände, die die Verbreitung bestimmter Inhalte jedermann untersagen, beispielsweise Verbreiten von Propagandamitteln oder Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§§ 86, 86a StGB), Billigen von oder das Aufrufen zu Straftaten (§ 130a StGB), Anleitung zu Straftaten (§§ 111, 140 StGB) Gewaltdarstellungen (§ 131 StGB), Gewalt-, Tier- und Kinderpornografie (§§ 184a und 184b StGB).
Disziplinarrecht:
Beamtinnen und Beamte begehen ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen. Auch ein Verhalten außerhalb des Dienstes ist ein Dienstvergehen, wenn es nach den Umständen des Einzelfalles in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen in einer für das Amt oder das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.
Die Folgen eines strafrechtlich relevanten Fehlverhaltens werden von den Betroffenen vielfach unterschätzt: So führen z.B. die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, auch bei Bewährung, wegen einer vorsätzlichen Tat automatisch (!) zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis (Beamtenstatusgesetz § 24), ebenso gegebenenfalls bereits der Besitz (nicht erst die Herstellung oder Weitergabe) von kinderpornografischem Material. An dieser Gesetzeslage wird deutlich sichtbar, dass es unabwendbare strafrechtliche und dienstrechtliche Konsequenzen für die betroffene Lehrkraft hat, auch wenn sie „nur“ helfen wollte. Die Strafverfolgungsbehörde hat an dieser Stelle keine andere Möglichkeit, als das geltende Gesetz umzusetzen.
Was also tun in konkreten Fällen?
Wichtig ist, vorab hilfreiche Informationen bei der polizeilichen Kriminalprävention einzuholen. Hier gibt es speziell zum Thema Kinderpornografie Informationen unter
www.polizeiberatung.de/themenundtipps/sexualdelikte/kinderpornografie/faqzukinderpornografie/
Schulleitungen sollten sich zu diesem Thema informieren und im Rahmen einer GLK oder Dienstbesprechung auf die möglichen Konsequenzen hinweisen. Ebenso ist es ratsam dem Kollegium darzustellen, dass bei solchen Delikten immer die Schulleitung informiert werden muss.Möglich ist auch, dass sich ein Kollegium im Rahmen der Präventionsarbeit durch die Polizei schulen lässt. Bei Verdacht von kinder- und jugendpornografischen Delikten ist es immer notwendig, mit der Polizei in Kontakt zu treten. Dies sollte frühzeitig geschehen, da diese für die weitere Vorgehensweise ausgebildet sind.
Wichtig ist auch, dass Eltern bzw. volljährige Schüler*innen selbst Anzeige bei der Polizei erstatten. Dies kann auch gegen Unbekannt erfolgen. Die Straftatbestände gelten auch für Schüler*innen.
Wichtige Links für Informationen:
Ein zweites Thema, das der Ministerin unter den Nägeln brennt, ist die Frage der Bildungsgerechtigkeit. Der IQB-Bildungstrend zeigt nach wie vor, dass der Bildungserfolg von der sozialen Herkunft abhängt. Ansetzen möchte sie an den Grundschulen, denn dort „wird das Haus gebaut”, Defizite, die hier entstünden, lösten sich in der Sekundarstufe eins nicht einfach in Luft auf. Das Werkzeug hierfür sei die sozialindexbasierte Ressourcenzuweisung”. Das IBBW arbeitet landesweite Kennwerte aus, während drei Schulämter bzw. fünf Städte erste Erfahrungen sammeln können. Zurückgreifen möchte sie auf das
Personal, das sich für Lernen mit Rückenwind gewinnen ließ. Große Hoffnungen setzt Schopper in das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) an Schulen als ein Mittel der Personalrekrutierung.
Ein weiteres Anliegen ist ihr die datengestützte Schulentwicklung. Sie sieht darin den Königsweg, systematisch die Schulqualität zu verbessern. Flankiert durch Unterstützungssysteme wie „starke Basis” und „BISS-Transfer” ist sie sicher, große Schritte hin zu besserem Unterricht machen zu können. In der Fragerunde wird klar, wie häufig Politik an Grenzen stößt: kleine Grundschulen sind zwar „Ressourcenfresser”, können aber nicht einfach geschlossen werden, weil Schulträger ganz andere Interessen verfolgen. Ein verbindlicher Ganztagsbetrieb lässt sich gegen den Willen der Eltern nicht durchsetzen. Eine Versorgung von VKL-Kindern im Ganztagsunterricht scheitert an fehlenden Mitteln. Deputate für Ethik an Grundschulen sind nicht vorhanden. Gleiches gilt für eine Stärkung der Kooperation an Grundschulen oder eine Absenkung des Klassenteilers in der Orientierungsstufe von Realschulen. Fragen, die Theresa Schopper „mitnehmen” möchte, sind eine Beschleunigung von Verwaltungsverfahren und des Stellenbedarfs von ZSL und IBBW angesichts des gravierenden Lehrkräftemangels. Die Frage der Verwaltungsassistenz bzw. Erhöhung von Sekretariatszeiten sei Verhandlungsgegenstand mit den Kommunalverbänden.
Die GEW-Landesvorsitzende Monika Stein verweist in ihrer Replik auf Verwerfungen in der Lehrkräfteversorgung. Die drohten, wenn Nachbarbundesländer die Grundschullehrkräfte mit A13 bezahlen. Die Belastungen der Schulleitungen seien immens, weitere Maßnahmen notwendig. Als Beispiel nennt sie das Konzept zur Stärkung der Schulleitungen zu Ende umzusetzen. Es sei notwendig, die Beschulung von DaZ- Kindern stärker zu unterstützen. Allen Studienwilligen für die Lehrämter an Grundschulen und SBBZ müsse ein Studienplatz angeboten werden, damit der Lehrkräftemangel an diesen Schularten nicht noch größer werde. Es sei ein großer Erfolg der GEW, dass die befristet Beschäftigten auch in den Sommerferien bezahlt werden, für Anwärter* innen mit Übernahmezusage stehe diese Verbesserung jedoch noch aus. Auch sollten neu kommende Kräfte bereits ab dem ersten September bezahlt werden, denn die Schuljahresvorbereitung sei Teil der Arbeitszeit. Quereinsteiger* innen könnten in den Wochen vor Schuljahresbeginn mit „Crashkursen“ zumindest etwas auf die Arbeit in den Klassen vorbereitet werden.
Einen Grund für das schlechte Abschneiden bei der IQB-Studie sieht Stein im schlechten Schüler*innen- Lehrkräfte-Verhältnis, wo Baden-Württembergs Grundschulen an vorletzter Stelle aller Bundesländer stünden. Vor allem für die Grundschulen sei es notwendig, Lehramts-Studienplätze zu schaffen. Die GEW-Vorsitzende warnt davor, den Pilotversuch zur sozialindexbasierten Ressourcenzuweisung in die nächste Legislaturperiode laufen zu lassen. Die Dringlichkeit gebiete es, hier Fakten zu schaffen und nicht die Maßnahme in einer dann neu aufkommenden Diskussion zu gefährden. Die an sich gute Maßnahme der datengestützten Schulentwicklung treffe allerdings auf „komplett ausgelaugte Schulen”, die nichts Neues mehr umsetzen können.
Dr. Dieter Dohmen, Leiter des „Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie (FIBS)”, präsentiert die Ergebnisse der Cornelsen Schulleitungsstudie 2023 -„Schule stärken – Digitalisierung gestalten”. Er stellte heraus, dass Schulleitungen mit Gestaltungswillen an ihre Aufgabe herangingen – und das mit einer Arbeitszeit, die mit 50 Stunden pro Woche
der durchschnittlichen Arbeitszeit von Führungskräften entspreche. Beherrschendes Thema der befragten Schulleitungen in der Studie sei erwartungsgemäß die Personalgewinnung – gefolgt von Digitalisierung und der Aufarbeitung der Corona-Krise. Ein Drittel der Arbeitszeit müsse für Tätigkeiten aufgewandt werden, die mit der Leitungstätigkeit nichts zu tun haben: Administration und Vorbereitung des eigenen Unterrichts. Zugangsbeschränkungen für Lehramtsstudien mittels Numerus clausus sieht Dohmen kritisch, „da Noten wenig über das Empathievermögen aussagen – und genau das eine zentrale Voraussetzung für erfolgreiches pädagogisches Arbeiten darstellt.“ Ein wichtiges Thema der Zukunft werde eine neue Balance zwischen analogem und digitalem Lernen, zwischen individualisiertem und sozial eingebundenem Arbeiten sein. Die Wichtigkeit von Schule als sozialem Begegnungsort sei als Erkenntnis aus der Corona-Zeit deutlich geworden, aber auch die Frage von Leistungsfeststellung durch Noten, die im Widerspruch zum Kompetenzerwerb stehe, der Lernende erst handlungsfähig mache. Dohmen sagt: „Die Verabsolutierung von Noten ist absurd”. Neun von zehn Schulleitungen wünschten sich mehr Autonomie. Auch die Einrichtung multiprofessioneller Teams werde von der überwältigenden Mehrheit der Schulleitungen gefordert, um den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen umfassend wahrnehmen und die Schüler*innen unterstützen und begleiten zu können. Eine gebundene Ganztagsschule könne ebenfalls dazu beitragen, die Ungleichheiten der Schüler*innenschaft abzumildern.
Ein Hauptproblem der Schulleitungen sieht Dohmen in der Schnelligkeit, in der viele Aufgaben erledigt werden müssten, einfach, weil die Wirklichkeit an den Schulen dies erfordere. Dem stehe oft die Arbeitsweise der Schulverwaltung entgegen, die durch Abwägen und Suchen nach Rechtssicherheit gekennzeichnet sei. Beide, oft gegenläufige Anforderungen passten nicht zusammen.
Dohmens Fazit: Schulleitungen wollen. Schule verändern und die Politik sollte ihnen sehr gut zuhören. Und die Schulverwaltung auch!” Das Podiumsgespräch wird neben Dr. Dohmen von Elke Imbery, Schulleiterin der Karlsruher Tulla-Grundschule und Mike Emeling, Leiter der Gemeinschaftsschule Dullingen bestritten. Imbery sieht den sozialen Kompetenzerwerb als wichtiges Thema an, dem sie
viel Aufmerksamkeit und Energie widme. Bei der Diskussion um Lehrkräftegewinnung weist Dohmen darauf hin, dass die Bildung an den Hochschulen seines Erachtens weit an den Bedürfnissen der Schulen vorbeigehe. Er fordert deutlich mehr Praxisbezug in der Ausbildung, aber auch in den Bildungsinhalten an den Hochschulen. Auf die Frage, was ein gutes multiprofessionelles Team ausmache, erklärt Dohmen:
„Ein solches Team verursacht einen erheblichen Verwaltungsaufwand, der erbracht und berücksichtigt werden muss.“ In solchen Teams wären neben Expertisen von Sozialarbeit, Schulpsychologie auch Diversitätskompetenz, IT-Fertigkeiten, Theaterpädagogik, Lerntherapie, Sport- und Musik denkbar. Die Frage nach längerem gemeinsamem Lernen stellt sich für Dohmen nicht, da ohnehin jedes Kind seinen individuellen Lernweg gehe und das Ziel sein müsse, jedes Kind bestmöglich zu fördern. Dass dies auch an einer gemeinsamen Schule stattfinden könne, stehe außer Frage. Das eigentliche Problem der Schulstrukturfrage sei der Distinktionsgewinn, den die Eltern mit der Wahl der Schule und der Schulart suchten. Diese Intentionen seien so stark, dass sich ein längeres gemeinsames Lernen gesellschaftlich nicht durchsetzen lasse. Am Ende eines langen Tages resümiert Dohmen: „Seit der Bildungsreform Ende der 60er Jahre, in der alles dafür getan wurde, dass jede*r eine Chance bekam, ist außer Redereien nichts mehr passiert. Die Welt außerhalb der Schulen hat sich massiv verändert. Wir vergeigen unsere Zukunft, wenn wir so weitermachen. Es ist eine neue Bildungsrevolution notwendig!”