SERVICE: Wer bei der GEW für den Rechtsschutz zuständig ist
Der gewerkschaftliche Rechtsschutz für Mitglieder ist keine Versicherungsleistung: Die GEW berät, vertritt und gewährt Mitgliedern Rechtsschutz in rechtlichen Fragen, die direkt aus der beruflichen Tätigkeit im Satzungsbereich resultieren. Diese Aufgabe gehört zum Kernbereich unseres gewerkschaftlichen Selbstverständnisses.
Die Grundlage für diese Arbeit ist das Rechtsdienstleistungsgesetz § 7. Eine darüber hinausgehende Rechtsberatung oder gar -vertretung ist der GEW durch das Rechtsdienstleistungsgesetz untersagt. Das gleiche gilt für die Beratung – auch mittelbare Beratung – von Nichtmitgliedern.Der Rechtsschutz wird direkt aus Mitgliedsbeiträgen finanziert und im gesetzlichen Rahmen gewährt. Dadurch ist sichergestellt, dass jedes GEW-Mitglied, unabhängig von seiner Mitgliedschaft in einem Landesverband, bundesweit zu gleichen Bedingungen Rechtsberatung und Rechtsschutz erhält.Somit ist der Rechtsschutz eine Aufgabe, die formal beim GEW-Hauptvorstand angesiedelt ist. Nach der Satzung erfolgt die Organisation des Rechtsschutzes in der GEW durch die Bundesstelle für Rechtsschutz mit deren Geschäftsstelle beim GEW-Hauptvorstand in Frankfurt. Die Bundesrechtsschutzstelle als Beratungs- und Entscheidungsorgan setzt sich aus den Leiter*innen der Landesrechtsschutzstellen zusammen. Die Geschäftsstelle der Bundesrechtsschutzstelle liegt in Frankfurt und ist ausgestattet mit zwei Juristen*innen- und zwei Verwaltungsstellen. Von dort erfolgt die bundesweite Koordination der Rechtsverfahren,
die Zahlung der Rechtsschutzkosten (Vertretungs-, Gerichtskosten, Kosten der Gegenseite) und die Begleitung der Verfahren ab der Revisionsinstanz.
Zuständig für die Beratung und Vertretung der Mitglieder sind die Landesrechtsschutzstellen. In Baden-Württemberg als Flächenland gibt in jedem Regierungsbezirk eine Bezirksgeschäftsstelle mit einer Bezirksrechtsschutzstelle. Die vier Bezirksrechtsschutzstellen und die Hochschulrechtsschutzstelle sind Teil der GEW-Landesrechtsschutzstelle. In den GEW-Bezirksrechtsschutzstellen arbeiten Kolleg*innen ehrenamtlich. Sie sind für die direkte Beratung der Mitglieder und die Bearbeitung von Rechtsfällen vor Ort zuständig. Zusätzlich arbeiten in den Bezirksrechtsschutzstellen Gewerkschaftssekretär*innen mit einer Viertel-Stelle, die aus Rechtsschutzmitteln finanziert wird.
Die GEW-Landesrechtsschutzstelle Baden-Württemberg besteht aus zwei Jurist*innenstellen, einer ehrenamtlichen, gewählten Leitungsstelle und einer Verwaltungsstelle. Die Landesrechtsschutzstelle entscheidet über die Rechtsschutzanträge und ist für die organisatorische Begleitung des Rechtsschutzes, die Aktenführung sowie als Backoffice und Schulungsstelle für die Bezirksrechtsschutzstellen zuständig. Da die Hochschulrechtsschutzstelle derzeit nicht besetzt ist, werden deren Aufgaben auch von der Landesrechtsschutzstelle übernommen.Daneben finanzieren alle Einzelgewerkschaften die DGB-Rechtsschutz mit derzeit 117 Büros, davon 19 in Baden-Württemberg, als größte Fachkanzlei für Arbeits- und Sozialrecht in der Bundesrepublik sowie mit Kompetenzzentren für Beamtenrecht. Für die Beratung der Mitglieder in Baden-Württemberg ist die jeweilige Bezirksrechtsschutzstelle zuständig, in deren Bereich die Arbeits- oder Dienststelle des Mitgliedes liegt. Für die Mitglieder, die an Hochschulen arbeiten, ist die Hochschulrechtsschutzstelle zuständig. Sofern eine Rechtsvertretung notwendig ist, erfolgt diese durch die Jurist*innen der GEW, die Jurist*innen der DGB Rechtsschutz GmbH, oder in bestimmten Fällen durch Anwält*innen in Anwaltsbüros, mit denen die GEW zusammenarbeitet.
Besonders bewährt hat sich die Zusammenarbeit von ehrenamtlichen Kollegen*innen, die das berufliche Umfeld kennen, und hauptamtliche Juristen*innen zur rechtlichen Bewertung und Unterstützung der ehrenamtlichen Kollegen*innen. Diese Zusammenarbeit und das Engagement der ehren- und hauptamtlichen Kollegen*innen sowie der benannten Prozessvertreter*innen machen die Qualität des GEW-Rechtsschutzes aus. Die Kosten für Anwaltsberatungen oder gar -vertretungen ohne vorherige Beratung und Genehmigung durch den GEW-Rechtsschutz werden grundsätzlich nicht übernommen.