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Studieren mit Corona braucht mehr Zeit

Viertes Pandemiesemester als „Nullsemester“ anerkennen

Die GEW fordert, das aktuelle Wintersemester 2021/2022 von der Regelstudienzeit auszunehmen. Studieren sei derzeit mit vielen Hürden verbunden, mahnt GEW-Landesvorsitzende Monika Stein. Die Zahl der Studienabbrüche steige seit Beginn der Pandemie.

Foto: Shutterstock/GEW

Die Bildungsgewerkschaft GEW setzt sich dafür ein, das aktuelle Wintersemester 2021/2022 als „Nullsemester“ anzuerkennen und damit von der Regelstudienzeit auszunehmen.

„Die Zahl der Studienabbrüche steigt seit Beginn der Pandemie. Wir können nicht den Fachkräftemangel beklagen und gleichzeitig den Druck auf Studierende erhöhen. Für viele Studierende sind Nebenjobs weggefallen. Auch wenn viele Lehrveranstaltungen online weiter stattfinden können, ist Studieren derzeit mit vielen Hürden verbunden. Eine längere individuelle Studienzeit mit weiterlaufenden Bafög-Zahlungen bedeutet finanzielle Sicherheit und die Möglichkeit, das Studium unabhängig vom familiären Hintergrund erfolgreich abzuschließen. Den Studierenden muss auch für das Ablegen von Prüfungen mehr Zeit gegeben werden. Die Landesregierung darf nicht auf Kosten der Studierenden sparen. Studieren mit Corona braucht mehr Zeit“, sagte Monika Stein, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Baden-Württemberg, in Freiburg.

Für alle im Sommersemester 2020 immatrikulierten und nicht beurlaubten Studierenden wurde die Regelstudienzeit pauschal um bis zu drei Semester verlängert. Für alle, die ihr Studium erst zum Wintersemester 2020/2021 aufgenommen haben, verlängert sich die Regelstudienzeit pauschal um bis zu zwei Semester. Das Sommersemester 2020, das Wintersemester 2020/2021 und das Sommersemester 2021 werden damit als „Nullsemester“ gewertet und von der Regelstudienzeit ausgenommen.

Diese Änderung wirkt sich unmittelbar auf die Dauer der Bafög-Förderung aus. Studierende können hierdurch bis zu maximal drei Semestern länger Ausbildungsförderung erhalten. Auch der Leistungsnachweis mit den üblichen Leistungen aus vier Fachsemestern, der spätestens zum Beginn des fünften Fachsemesters vorgelegt werden musste, wird entsprechend später, unter Umständen also bis zu drei Semester, fällig.

Das Wintersemester 2021/2022 war im Oktober aufgrund des zu diesem Zeitpunkt geringen Infektionsgeschehens weitgehend in Präsenz gestartet. Aufgrund der steigenden Inzidenzwerte und eines Verwaltungsgerichtshofurteils mussten viele Veranstaltungen an den Hochschulen wieder in digitaler oder hybrider Lehre stattfinden.

Kontakt
Matthias Schneider
Landesgeschäftsführer, Pressesprecher
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