Durch den enormen Einsatz der Fachlehrkräfte und der Technischen Lehrkräfte bei Abgeordnetenbesuchen, durch ein Gespräch mit Kultusministerin Susanne Eisenmann und die immer wiederkehrende Forderung der Mitglieder im Hauptpersonalrat für Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (GHWRGS) gibt es eine positive Entwicklung.
Musisch-technische Fachlehrkräfte (FL m/t) können über den Aufstiegslehrgang auch in das Lehramt Werkreal-, Haupt-, Realschulen und damit in A 13 wechseln.
Dies gilt auch für Lehrkräfte, die zum Schuljahr 2018/19 den Aufstiegslehrgang begonnen haben. Sie können sich entscheiden, ob sie die Qualifizierung für das Lehramt Grundschule (A 12) oder das Lehramt WHR (A 13) absolvieren wollen.
Die GEW hofft, dass durch diese neue Regelung auch für GHS-Lehrkräfte an den Haupt-/Werkrealschulen der horizontale Laufbahnwechsel möglich wird.
Die GEW setzt sich dafür ein, dass auch Grundschullehrkräfte nach A 13 besoldet werden.
Schulart / Einsatz im Unterricht | Ziellehramt |
FL m/t bei Einsatz ausschließlich an GS | Lehramt GS (A 12) |
FL m/t bei Einsatz an GHWS, GMS, RS | Lehramt WHR (A 13) |
FL m/t an SBBZ | Lehramt WHR (A 13) bzw. GS (A 12) – abhängig vom Bildungsgang |