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A 13 und E 13 für alle

Bayern bringt A 13 für Grund- und Mittelschullehrkräfte auf den Weg

In den nächsten fünf Jahren sollen die Lehrämter für Grund- und Mittelschulen in Bayern stufenweise auf A 13 angehoben werden. Die GEW Bayern begrüßt bei aller Kritik das Vorhaben. Baden-Württemberg gerät unter Zugzwang.

Lehrer*in steht in einer Klasse und ruft ein Kind auf.
A 13 und E 13 für Grundschullehrkräfte und die Bestandslehrkräfte an Haupt- und Werkrealschulen ist eine längst fällige Wertschätzung für ihre wichtige pädagogische Arbeit. (Foto: Capture One 22 Macintosh / iStock)

Aktuell werden Lehrer*innen an Grund- und Mittelschulen (die früheren Hauptschulen) in Bayern wie in Baden-Württemberg bezahlt: Beamt*innen nach Besoldungsgruppe A 12, angestellte Lehrkraft nach E 11. Damit verdienen sie weniger als ihre Kolleg*innen an anderen Schulformen, die meist nach A 13 beziehungsweise E 13 oder höher bezahlt werden.

Diese Benachteiligung möchte die bayerische anders als die baden-württembergische Landesregierung beenden. Im April hat die Regierung des Freistaats ihre Pläne in einen detaillierten Gesetzentwurf gegossen und vorgestellt.

Kernelemente der Reform

Im Gesetzentwurf wird ein Fünf-Jahresplan beschrieben. Die Gehälter für die Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung an Grund- und Mittelschulen sollen sukzessive auf A 13 angehoben werden. Bereits vorher sollen zum 1. Juni 2023 4.000 der über 45.000 Grund- und Mittelschullehrkräfte leistungsbezogen (über die Regelbeurteilung) befördert werden, der überwiegende Teil davon direkt nach A 13. Alleine für dieses Beförderungsprogramm sieht der bayerische Haushalt 17 Millionen Euro vor.

Zum Jahresbeginn 2024 sollen dann alle Grund- und Mittelschullehrkräfte, die in den Besoldungsgruppen A 12 oder A 12 mit Amtszulage eingruppiert sind, eine monatliche ruhegehaltsfähige Übergangszulage erhalten. Diese wächst jährlich zum 1. Januar in fünf gleichmäßigen Schritten, bis letztlich die Besoldung von A 13 erreicht ist. Für die Lehrkräfte in der Besoldungsgruppe A 12 steigt sie in 80-Euro-Schritten und beträgt dann ab dem 1. Januar 2028 400 Euro. Für die Lehrkräfte in A 12 mit Amtszulage steigt sie in 40-Euro-Schritten und beträgt ab dem 1. Januar 2028 200 Euro. Im letzten Schritt wird zum 1. September 2028 auf A 13 aufgefüllt. Dann sollen auch neu eingestellte Grund- und Mittelschullehrkräfte von Anfang an A 13 erhalten und das Eingangsamt für diese Lehrkräfte soll auch formal der Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet werden.

Der Stufenplan in Bayern:

  • 1. Juni 2023: 4.000 Lehrkräfte nach A 13
  • A 12-Lehrkräfte:
    1. Januar 2024 + 80 Euro
    1. Januar 2025 + 80 Euro
    1. Januar 2026 + 80 Euro
    1. Januar 2027 + 80 Euro
    1. Januar 2028 + 80 Euro
    1. September 2028 + x (= A 13)
  • A 12-Lehrkräfte mit Zulage:
    1. Januar 2024 + 40 Euro
    1. Januar 2025 + 40 Euro
    1. Januar 2026 + 40 Euro
    1. Januar 2027 + 40 Euro
    1. Januar 2028 + 40 Euro
    1. September 2028 + x (= A 13)
  • Schulleitungen: 1. September 2028 + halbe Besoldungsgruppe

Um das Besoldungsgefüge nicht aus der Balance zu bringen, sollen zum 1. September 2028 auch die Schulleitungsämter an den Grund- und Mittelschulen um eine halbe Besoldungsgruppe angehoben werden.

Die Kritik der GEW Bayern an der Reform

Die GEW Bayern begrüßt die Anhebung nach A 13 grundsätzlich. Sie hat aber in ihrer Stellungnahme auch Kritik geäußert und die bayerische Landesregierung zu Nachbesserungen aufgefordert. Zentraler Kritikpunkt ist die viel zu lange Umsetzungsdauer der Reform von fünf Jahren. Auch die Anhebung der Leitungs- und anderer Funktionsämter sollte wie etwa in Hessen geplant parallel erfolgen und nicht erst am Ende. Außerdem bemängelt die GEW Bayern, dass auch für die Kolleg*innen, die in den letzten Jahren aufgrund von herausragenden Leistung nach A 13 befördert wurden, keine Verbesserungen geplant sind.

Kritik übt die GEW Bayern auch daran, dass die Besoldung der Fachlehrkräfte (aktuell nach A 10) und Förderlehrkräfte (aktuell nach A 9) nicht angehoben werden soll. Hier fordert die GEW Bayern eine Anhebung für die Fachlehrkräfte nach A 11 und für die Förderlehrkräfte nach A 10 und entsprechende Anhebungen der Beförderungsämter.

Ein großes Problem ist auch der Umgang mit angestellten Lehrkräften. Mit der derzeitigen Planung verschärft sich hier die Zweiklassengesellschaft, da die stufenweise Gehaltssteigerung nicht für alle der circa 2.300 angestellten Lehrkräfte eingeplant ist. An der Stufenanhebung sollen nur die tarifbeschäftigten Lehrkräfte, die entweder beide oder zumindest das erste Staatsexamen besitzen, teilnehmen. Die über 1.000 tarifbeschäftigten Lehrkräfte mit anderen Qualifikationen werden erst 2028 eine Verbesserung erfahren. Die GEW Bayern fordert hier einen Ausgleich.

Lehren für Baden-Württemberg

Dass Bayern nun A 13 für alle wissenschaftlichen Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen einführt, muss die baden-württembergische Landesregierung beschämen. Neben Baden-Württemberg verweigern nur noch das Saarland und Rheinland-Pfalz ihren Grundschullehrkräften eine höhere Besoldung. Sollte sich aber Baden-Württemberg dazu entscheiden, A 13 und E 13 für die Grundschullehrkräfte und die noch nach A 12 bezahlten Hauptschullehrkräfte einzuführen, dann hält die Diskussion um die bayerischen Reformen einige wichtige Lehren für Baden-Württemberg bereit. Eine Anhebung sollte idealerweise schnell erfolgen. Lange andauernde Stufenpläne sollten vermieden werden.

Ein Kommentar von Monika Stein, GEW-Landesvorsitzende

Seit Jahrzehnten wirbt und streitet die GEW in Baden-Württemberg und bundesweit mit Aktionen und Argumenten für A 13 und E 13 für alle wissenschaftlichen Lehrkräfte. Dies betrifft die Grundschullehrkräfte, aber auch die Lehrkräfte an den Sekundarschulen, die bis 2015 Grund- und Hauptschullehramt studiert haben. Argumente wie „Die Arbeit von Grundschullehrkräften ist genauso anspruchsvoll wie die aller Lehrkräfte!“ oder „Die Lehrkräfte an den Werkrealschulen haben gleichwertige Aufgaben wie die Lehrkräfte an Realschulen“ wurden von Landesregierung zu Landesregierung nicht beachtet: Noch immer verdienen diese Lehrkräfte A 12 und E 11.

Politische Entscheidungen machten die Situation immer absurder: Seit 2015 studieren Lehramtsstudierende, die in Haupt- und Werkrealschulen unterrichten wollen, das Sekundarlehramt. Sie werden mit ihrem Berufseinstieg nach A 13 und E 13 bezahlt. Die erfahreneren Kolleg*innen erhalten weiterhin nur A 12 und E 11. Sie alle arbeiten vollkommen dasselbe. Diese Ungerechtigkeit versteht niemand.

In den Grundschulen verdienen alle Lehrkräfte A 12 und E 11. Dabei machen die Grünen, die seit 2011 die Landesregierung führen, seit vielen Jahren mit dem Slogan „Auf den Anfang kommt es an“ Werbung für ihre Bildungspolitik. Das sagt auch die GEW: Wer Bildungsgerechtigkeit erreichen und den Bildungserfolg von der Herkunft der Kinder entkoppeln will, muss so früh wie möglich beste Rahmenbedingungen fürs Lernen bieten. Dies beginnt in der Kita und setzt sich in den Grundschulen fort. Dort sind die Klassen so heterogen zusammengesetzt wie in keiner anderen Schulart. Und die Kinder kommen mit höchst unterschiedlichen Voraussetzungen in die Schule. Gleichzeitig haben die Grundschulen als einzige Schulart keine einzige verbindliche Differenzierungsstunde. Die Landesregierung und das Kultusministerium sind Jahr für Jahr erstaunt, dass Baden-Württemberg bei den Fähigkeiten der Grundschüler*innen im internationalen und nationalen Vergleich zurückfällt. Gleichzeitig sind wir in Deutschland am untersten Ende, wenn es um das Lehrkraft-Schüler*innen-Verhältnis in Grundschulen geht.

Bei der Bezahlung und dem Kampf um A 13 und E 13 für Grundschullehrkräfte und die Bestandslehrkräfte an Haupt- und Werkrealschulen geht es auch um Wertschätzung: Wertschätzung für die wichtige pädagogische Arbeit, die in diesen Schulen geleistet wird. Wertschätzung dafür, die Grundlagen für schulisches Lernen zu legen. Wertschätzung dafür, dass ohne gute Grundschulen kein Bildungserfolg für die meisten Kinder denkbar ist. Wertschätzung dafür, dass die erfahreneren Lehrkräfte an den Sekundarschulen die gleiche Arbeit machen wie die seit 2015 eingestellten Kolleg*innen. Grundschullehrkräfte sind keine Lehrkräfte zweiter Klasse; die Bestandslehrkräfte an Haupt- und Werkrealschulen ebenso wenig.

Die grüne Partei hat dies Mitte Mai erkannt und ihre Parteifreund*innen in der Landesregierung aufgefordert, endlich auch die ­Grundschullehrkräfte nach A 13 und E 13 zu bezahlen. Besser spät als nie: 13 andere Bundesländer machen das schon oder haben sich auf den Weg gemacht. Nur Baden-Württemberg meint wie zwei andere Bundesländer, sich trotz Lehrkräftemangels leisten zu können, die Grundschullehrkräfte schlechter zu bezahlen als alle anderen. Eine Grundschullehrkraft im bayrischen Neu-Ulm verdient demnächst rund 500 Euro mehr als ihre Kolleg*innen in Ulm. Mich erreichen in letzter Zeit mehr und mehr Mails von Grundschullehrkräften aus Grenzregionen zu Bayern und Hessen, die ins Nachbarbundesland gehen wollen, wenn sich in Baden-Württemberg nicht schnell etwas ändert. Bayern bietet auch noch Abwerbeprämien für wechselwillige Lehrer*innen. Unsere Kultusministerin äußert dazu bisher nur, dass das unfair sei.

Meine Meinung ist klar: Statt sich über angeblich unfaires Verhalten von Kolleg*innen aus anderen Bundesländern zu beschweren, sollte sie dringend mit ihrem Parteifreund, Finanzminister Danyal Bayaz, ein ernstes Wörtchen reden. Die Landesregierung muss A 13 und E 13 für alle Grundschullehrkräfte und die Bestandslehrkräfte an Haupt- und Werkrealschulen einführen. Wir werden die gesamte Landesregierung und die politisch verantwortlichen Landtagsabgeordneten daran immer wieder erinnern: Mit öffentlichen Aktionen, Medienarbeit und vor allem guten Argumenten. Seien Sie dabei!

Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte braucht es von Anfang an besondere Regelungen, damit sie genau wie ihre verbeamteten Kolleg*innen profitieren. Auch die Bezahlung der nichtwissenschaftlichen Lehrkräfte und anderer Beschäftigtengruppen, die an den Schulen mit den Grundschullehrkräften zusammenarbeiten, muss verbessert werden.

Vergleichen tut weh

Bayern nimmt für die Reform viel Geld in die Hand. Im Endausbau – also ab 2028 – kostet die Reform rund 170 Millionen Euro pro Jahr. Bei den Gehältern für die Lehrkräfte an Grundschulen wird das ohnehin gut zahlende Bayern im Besoldungsranking seinen Spitzenplatz festigen und Baden-Württemberg weiter abhängen.

Nach der vollständigen Umsetzung der Reform werden bayerische Grundschullehrkräfte beim Berufseinstieg über 700 Euro mehr als ihre baden-württembergischen Kolleg*innen verdienen. Im weiteren Berufsverlauf wird der Rückstand geringer, sinkt aber nie unter 400 Euro. Dass die bayerische Reform noch scheitert, ist nicht zu erwarten.

Kontakt
Martin Schommer
Referent für Tarif-, Beamten- und Sozialpolitik
Telefon:  0711 21030-12