Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Kultusministerin Susanne Eisenmann hatten der GEW schriftlich im Juli zugesagt, dass die Qualifizierungsmaßnahmen für Hauptschullehrkräfte im Herbst beginnen, die Mittel im Haushalt 2017 eingestellt werden und ein Stufenplan erstellt wird. Die Kultusministerin schrieb, dass die Qualifizierungsmaßnahmen mit der Gruppe von Lehrkräften beginnen, „die bereits an Realschulen oder Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren eingesetzt werden.“
Zeitgleich informierte allerdings das Kultusministerium den Hauptpersonalrat, dass die Qualifizierung nicht im Jahr 2016 starten kann, weil noch Vorarbeiten notwendig seien. In den Sommerferien machte die GEW bei den bildungspolitischen Sprechern von CDU und Grünen sowie bei der Kultusministerin Druck.
Anfang September verkündet das Kultusministerium, dass die ersten Qualifizierungsmaßnahmen im November beginnen werden. Zusätzlich soll es für Hauptschullehrkräfte ein modifizierter Aufbaustudiengang Sonderpädagogik an den Pädagogischen Hochschulen ab Wintersemester 2017/18 geben.
Ohne den Einsatz der GEW hätte sich die Qualifizierungsmaßnahme vermutlich weiter verzögert. Unbefriedigend ist, dass jetzt nur die Lehrkräfte, die schon an Realschulen sind, starten können.
In den Nebenabreden zum Koalitionsvertrag steht, dass in dieser Wahlperiode 40 Millionen für die Qualifizierung der Hauptschullehrkräfte eingeplant sind. Geld für die Beförderungen nach A 13 bzw. E 13 ist nicht vorgesehen. Die GEW pocht darauf, dass die Lehrkräfte mit dem Start der Qualifizierung die Zusage haben müssen, dass sie befördert werden.