Dies teilte Kultusministerin Eisenmann am 10. Mai der Presse mit. Ein Baustein: Lehrkräfte, die länger bleiben, sollen einen finanziellen Ausgleich erhalten. Nichts Neues, denn schon bisher gewinnen Lehrkräfte in der Verlängerung (bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres) Ruhegehaltsprozente dazu, wenn sie nicht am Höchstruhegehaltssatz sind. Sind sie dies, erhalten sie einen Besoldungszuschlag von 10 Prozent (§ 73 LBesG). In Teilzeit gibt es einen Besoldungszuschlag, der sich nach dem zustehenden Ruhegehalt und dem Umfang der Freistellung bemisst (§ 74 LBesG).
Anscheinend ist es schwer, die Kolleginnen und Kollegen in der Schule zu halten bzw. wieder in nennenswertem Umfang in die Schulen zu holen: 2015 erhielten 30.000 Pensionärinnen und Pensionäre einen Brief des damaligen Kultusministers Stoch, um sie für den Unterricht von Flüchtlingskindern wieder in die Schulen zu holen: Derzeit unterrichten laut dpa 322 Kolleginnen und Kollegen in VKL und VABO-Klassen. Was bisher eine Vermutung war, zeigt sich hier konkret: Den Kolleginnen und Kollegen ist nach dem langen Berufsleben mit seinen anstrengenden Rahmenbedingungen wichtig, über ihre Zeit, ihr soziales Engagement und dessen Gestaltung selbst zu bestimmen. Die Motivation, wieder in die Schule zu gehen oder den Schuldienst zu verlängern, lässt sich nicht allein mit finanziellen Aufbesserungen erreichen! Nicht gezählt sind nämlich die vielen Kolleg/innen, die freiwillig und oft unbezahlt weiterhin in der Sprachförderung unterschiedlichster Verbände und Vereine arbeiten.
Fakt ist, dass über 66 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer Wege wahrnehmen, wie sie trotz großer finanzieller Einbußen vor der gesetzlichen Altersgrenze (spätestens mit 63) ausscheiden können. Das ist Ergebnis des hohen Arbeitsdrucks und der ständig steigenden emotionalen Anforderungen, denen das KM mit besseren Rahmenbedingungen und mit mehr Verantwortung für einen nachhaltigen Arbeits- und Gesundheitsschutz begegnen müsste. Mit Spannung wird zu erwarten sein, was der Ministerin für die Pensionärinnen und Pensionäre Neues einfällt!
Die GEW rät allen Pensionär/innen, die weiter arbeiten wollen, ihren Arbeitsvertrag zu einer Prüfung der GEW oder dem Personalrat zuzuschicken. Sobald Pensionär/innen wieder in den Schuldienst gehen, ist der Personalrat für sie zuständig. Die Broschüre der GEW: „Informationen zum Zuverdienst bei Pensionären / Pensionärinnen“ gibt eine gute Übersicht.