Damit setzt die Landesregierung die Empfehlung der Enquetekommission „Fit fürs Leben in der Wissensgesellschaft - berufliche Schulen, Aus- und Weiterbildung“ aus der letzten Legislaturperiode um. Dort wurde eine sogenannte Drittelfinanzierung gefordert, wonach die Kosten zu je einem Drittel vom Land, den Ausbildungsbetrieben und den Auszubildenden getragen werden sollen.
Die GEW und der DGB haben dies als ersten Schritt, die Finanzierung der Internatsunterbringung neu zu regeln, begrüßt. Die GEW lehnt aber nach wie vor die Drittelfinanzierung ab. Auszubildende dürfen nicht dafür „bestraft“ werden, wenn Berufsschulklassen auf Grund zurückgehender Schüler/innenzahlen im Rahmen der regionalen Schulentwicklung geschlossen und weitere Landes- bzw. Bezirksfachklassen eingerichtet werden. Die Kosten für die Internatsunterbringung müssen vollständig von den Ausbildungsbetrieben bzw. dem Land übernommen werden.