Ministerin Eisenmann will bereits pensionierte Lehrkräfte sowie angehende Pensionärinnen und Pensionäre „aktivieren“ durch die weitere Öffnung der Hinzuverdienstgrenze: Die 2016 durch die Änderung des § 68 Landesbeamtenversorgungsgesetzes geöffnete Zuverdienstgrenze wurde bisher nur für die Flüchtlingsarbeit in Schulen angewandt. Diese ist nun auch für die Mangelbereiche geöffnet, für die Arbeit an Grundschulen, an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie regional an den übrigen weiterführenden Schularten und fächerspezifisch an den Gymnasien. Das Kultusministerium rechnet mit einem Gewinn von rund 80 Deputaten. Das Hinausschieben der Altersgrenze bis zum 69. Lebensjahr für angehende Pensionärinnen und Pensionäre soll attraktiver gemacht werden. Das KM greift dabei auf Regelungen zurück, die seit der Dienstrechtsreform bestehen: Die Pensionsbezüge steigen bei all denen, die noch nicht den Höchstsatz erreicht haben. Lehrkräfte, die den Höchstsatz bereits erreicht haben, erhalten in jedem Monat, den sie freiwillig weiterarbeiten, einen Zuschlag von zehn Prozent ihrer Bezüge. Das KM berichtet, dass dies bereits rund 200 Personen machen und geht davon aus, dass sich diese Personengruppe um zehn Prozent (20 Personen) steigern lässt.
Noch immer liegt die durchschnittliche Zurruhesetzung von Lehrerinnen und Lehrern bei 63,3 Jahren (ohne eigenfinanzierte Freistellungsjahre vor dem Ruhestand) und nur rund ein Viertel der Kolleginnen und Kollegen arbeitet bis zur gesetzlichen Altersgrenze. Es ist schlichtweg verfehlt, damit zu rechnen, dass hier noch ein großes Potential zur Lehrergewinnung besteht. Vielmehr fordert die GEW schon lange bessere Rahmenbedingungen und seit zwei Jahrzehnten einen nachhaltigen Arbeits- und Gesundheitsschutz, der es den Kolleginnen und Kollegen ermöglicht, bei guter Gesundheit ihren Ruhestand zu erreichen, ohne Stress, ohne zunehmende Arbeitsverdichtung und mit angemessener Altersermäßigung.