Damit kommt Baden-Württemberg seiner Verpflichtung nach, das bundesweite Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006 umzusetzen, das wiederum die Anti-Diskriminierungs-Richtlinien der EU von 2000 in nationales Recht überträgt.
Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Deshalb ist es unerlässlich, dass auch im Unterricht hierzulande vermittelt wird, dass alle Menschen gleich welcher Hautfarbe, Herkunft, Religion, Behinderung oder andere Minderheiten gleich viel wert sind. Dazu gehören auch tabuisierte und unsichtbare Minderheiten wie Lesben, Schwule, bi-, trans- und intersexuelle Menschen, deren Präsenz im Klassenzimmer oder beim Elternabend niemand sieht und die deshalb häufig missachtet werden. Hinzu kommt, dass sich Lehrkräfte bei diesem Thema oft ratlos und überfordert fühlen. Deshalb brauchen sie Anleitung in der Lehreraus- und -fortbildung und gute Materialien. Die GEW fordert, dass jetzt weitere Schritte von der Kultusbehörde folgen, damit die gute Leitperspektive auch tatsächlich im Unterricht ankommt.