Internationaler Frauentag
8. März 2024 ist für Frauen in Baden-Württemberg kein Feiertag
Baden-Württemberg verweigert seinen Grund- und Haupt-/Werkrealschul-Lehrkräften immer noch eine gerechte Bezahlung. Fast alle Nachbarländer zahlen mehr. Im Frauenberuf Grundschullehrerin verdienen die Kolleg*innen hier rund 500 Euro weniger.
Die Bildungsgewerkschaft GEW erwartet von der Landesregierung noch dieses Jahr einen konkreten Plan für eine bessere Bezahlung von Lehrkräften an Grund- und Haupt-/Werkrealschulen.
„Am Weltfrauentag ist es für mich als Baden-Württembergerin besonders frustrierend, dass im einzigen Bundesland, das von den Grünen regiert wird, offenbar die Arbeit von Frauen weniger wert ist. Seit 13 Jahren versprechen die Grünen, mehr in die Grundschulen investieren zu wollen und lassen weiter zu, dass im Frauenberuf Grundschullehrerin und an den Haupt-/Werkrealschulen gut 30.000 Lehrkräfte bis zu 500 Euro monatlich weniger verdienen als ihre Kolleg*innen in den anderen weiterführenden Schulen und in den Klassenzimmern der Grundschulen in 13 anderen Bundesländern“, sagte Monika Stein, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Baden-Württemberg, vor GEW-Personalrät*innen auf einer Tagung in Breisach bei Freiburg.
Nur noch drei Bundesländer verweigern den Grundschullehrkräften eine Bezahlung nach A 13 beziehungsweise bei angestellten Lehrkräften nach E 13. Die GEW hält für Baden-Württemberg auch einen Stufenplan zur Einführung des Gehalts A 13 für möglich.
„Vor einem Jahr hat der grüne Landesverband in Baden-Württemberg gefordert, die gerechtere Bezahlung einzuführen. Seitdem ist nichts passiert. Demnächst zahlen fast alle Nachbarländer Baden-Württembergs zurecht deutlich mehr für Grundschullehrkräfte. Warum soll eine Grundschullehrerin in Ulm unterrichten, wenn sie dafür in Neu-Ulm bis zu 500 Euro pro Monat mehr bekommt? Dass erfahrene Haupt-/Werkrealschul-Lehrer*innen für die gleiche Arbeit weniger Geld bekommen als neu eingestellte Kolleg*innen, ist völlig absurd“, sagte Stein.
Baden-Württemberg zählt zu den drei Bundesländern, die bisher den Grundschullehrkräften und einem Teil der Haupt-/Werkrealschul-Lehrer*innen eine Bezahlung nach der Gehaltsgruppe A 13/E 13 verweigern. In allen anderen Schulformen erhalten Lehrkräfte nach Studium und Referendariat diese Eingruppierung, neu eingestellte Lehrkräfte in Haupt-/Werkrealschulen auch.
Verbeamtete Grundschullehrer*innen werden nach A 12 besoldet. Als Angestellte sind sie in der Entgeltgruppe (E) 11 des Tarifvertrages der Länder (TV-L) eingruppiert. Im Schnitt verdienen diese Pädagog*innen rund 400 bis 500 Euro im Monat weniger als die Lehrkräfte mit A 13/E 13.