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Bezahlung nach A 13/E 13

Jahrelanges Engagement der GEW wirkt

Seit 20 Jahren setzt sich die GEW für A 13/E 13 für alle wissenschaftlichen Lehrkräfte ein. Teilerfolge gibt es, aber die GEW ist noch nicht zufrieden. Was bisher geschah: Ein Rückblick auf die Entwicklung der Lehramtsausbildung und die GEW-Aktionen.

Seit 2002 engagiert sich die GEW für eine höhere Eingruppierung aller wissenschaftlichen Lehrkräfte nach A 13/E 13. Dank bundesweiter gemeinsamer Anstrengungen hat die GEW erreicht, dass es in 13 Bundesländern inzwischen eine Besoldung für Grund- und Hauptschullehrkräfte nach A 13/E 13 gibt oder diese demnächst eingeführt wird. Allein Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland hängen hier hinterher.

In Baden-Württemberg kämpft die GEW weiter unermüdlich für die gerechte Bezahlung aller wissenschaftlichen Lehrkräfte.

Im April 2023 hat die Bildungsgewerkschaft mit einer Aktion vor dem Landtag mit „gepackten Koffern“ darauf aufmerksam gemacht, dass die Bedingungen für Grundschullehrkräfte in anderen Bundesländern attraktiver sind, weil dort die Anerkennung ihrer Arbeit durch A 13/E 13 ausgedrückt wird. Neben der gerechten Bezahlung setzt sich die GEW auch für bessere Rahmenbedingungen wie mehr Zeit, Arbeitsentlastung, multiprofessionelle Teams und bessere Ausstattung für die Grundschulen ein. Viele Kolleg*innen haben sich mit Postkartenaktionen aktiv an der Kampagne beteiligt. Diese hat eine GEW-Delegation, gemeinsam mit den genannten Forderungen, an Kultusministerin Theresa Schopper übergeben.

Im Mai 2023 hat dann auch die grüne Partei öffentlich A 13/E 13 für alle Grundschullehrkräfte gefordert. Bundesweit herrscht ein großer Mangel an Grundschullehrkräften. „Dass Baden-Württemberg dazu weiterhin nicht bereit ist, ist vor dem Hintergrund des immer deutlicher und stärker werdenden Lehrkräftemangels nicht nachvollziehbar. Die Landesregierung verschließt die Augen davor, dass Baden-Württemberg so Gefahr läuft, gut ausgebildete Grundschullehrkräfte an benachbarte Bundesländer zu verlieren, die besser bezahlen“, mahnt GEW-Landesvorsitzende Monika Stein. Außerdem sei die schlechtere Bezahlung eine strukturelle Diskriminierung von Frauen. „Es entscheiden sich deutlich mehr Frauen als Männer für das Grundschullehramt. Mit ihrem Beharren auf der schlechteren Bezahlung schadet die Landesregierung der Attraktivität des Grundschullehramts und verschärft damit den ohnehin schon bestehenden und in den letzten Jahren angewachsenen Lehrkräftemangel“, kritisiert Stein.

15 Bundesländer zahlen für Lehrkräfte der Sekundarstufe I inzwischen A 13/E 13. Nur Baden-Württemberg leistet es sich noch, dass Bestandslehrkräfte, die das Grund- und Hauptschullehramt erworben haben und seit vielen Jahren wertvolle Arbeit leisten, schlechter bezahlt werden als ihre neu eingestellten Kolleg*innen.

Mit der Aktion „Aufblühen für Haupt- und Werkrealschulen“ hat die GEW im Juli 2023 vor dem Kultusministerium für mehr Wertschätzung für die Kolleg*innen in den Haupt- und Werkrealschulen geworben. Die Kultusministerin hat sich die Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen in der Haupt- und Werkrealschule angehört, die Forderung nach einer gerechten Bezahlung entgegengenommen und einen Besuch an einer Haupt- und Werkrealschule gemeinsam mit der GEW-Landesvorsitzenden Monika Stein angekündigt. Allerdings hat sie keine Bewegung Richtung A 13/E 13 erkennen lassen.

GEW erhöht Druck auf das Land

Die GEW fordert: Mit dieser Blockadehaltung seitens der Landesregierung und des Kultusministeriums in Baden-Württemberg muss jetzt Schluss sein! Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, hat sie eine Mitmach-Aktion ins Leben gerufen. Betroffene Kolleg*innen sind dazu aufgerufen, der GEW ein Foto zu schicken und mit ihrem Gesicht für die gemeinsame Forderung zu werben.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) macht sich dafür stark, dass der Beruf der Grund- und Hauptschullehrkräfte aufgewertet wird und die Pädagog*innen deutlich besser als bisher bezahlt werden.

Verbeamtete Grundschullehrer*innen werden in Baden-Württemberg nach A 12 besoldet. Als Angestellte sind sie in der Entgeltgruppe E 11 des Tarifvertrags der Länder (TV-L) eingruppiert. Im Schnitt verdienen diese Pädagog*innen rund 400 bis 650 Euro im Monat weniger als die Lehrkräfte mit A 13/E 13.

Unter dem Motto „JA13“ macht die Bildungsgewerkschaft GEW seit vielen Jahren auf die Lohnlücke zwischen A 12 und A 13 beziehungsweise E 11 und E 13 aufmerksam und streitet für eine Aufwertung.

Was bisher geschah

Den ersten Erfolg auf dem langen Weg zu einer gerechten Bezahlung gab es in Baden-Württemberg 2009, als 20 Prozent der vorhandenen Hauptschullehrer*innen nach A 13 befördert wurden. Die Grundschullehrkräfte waren zu dieser Zeit noch in keinem Bundesland in der politischen Diskussion für eine höhere Besoldung vorgesehen.

2011 wurde in Baden-Württemberg mit der Reform der Lehrerbildung, bei der es zu einer Trennung in Primarstufen- und Haupt-/Realschullehramt kam, eine wichtige Chance vertan. Hier hätte es zum ersten Mal durch strukturell sinnvolle Änderungen in der Lehrkräfteausbildung die Möglichkeit gegeben, die Lehrämter anzugleichen und damit auch Voraussetzungen für eine angeglichene Bezahlung zu schaffen.

Grundschullehrkräfte, wurden stattdessen auch nach dieser Reform 2011 weiterhin mit A 12 eingestellt, obwohl sie bis dahin ebenso wie die Kolleg*innen aus dem Sekundarbereich acht Semester studiert hatten. Die Differenz in der Besoldung betrug damals etwa 500 Euro monatlich.

Diese Reform wurde seit dem Wintersemester 2015/16 mit der Umstellung auf die Bachelor/Master-Struktur weiterentwickelt. Alle Studiengänge der weiterführenden Schulen wurden auf zehn Semester ausgeweitet. Entgegen den Empfehlungen der damals eingesetzten Expert*innenkommission wurden für das Primarstufenlehramt (Grundschule) die acht Semester beibehalten. Damit wurden die bestehenden ungleichen Strukturen gefestigt.

Die Kommission betonte, dass es kein zwingendes inhaltliches Argument gebe, nach dem aus der Differenzierung von Ausbildungsgängen nach Lehrämtern eine unterschiedliche Studiendauer abzuleiten sei. Die spezifischen Tätigkeitsanforderungen der unterschiedlichen Lehrämter führten zu unterschiedlichen Kompetenzprofilen, die sich inhaltlich, aber nicht im Qualifikationsniveau oder der wissenschaftlichen Dignität unterschieden. Die Kommission teile insbesondere nicht den folgenschweren Irrtum, dass bei der Unterrichtung jüngerer oder lernlangsamerer Schüler*innen Abstriche an der fachlichen Qualifikation von Lehrkräften vorgenommen werden könnten.

Diese Argumentation gilt gleichermaßen für die Arbeitsbedingungen und die Besoldung der Lehrer*innen.

Dass nun alle neu eingestellten Sekundarschullehrkräfte eine Eingangsbesoldung nach A 13/E 13 haben, ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer gerechteren Besoldung.

Was in Baden-Württemberg noch fehlt

In Baden-Württemberg gibt es also noch zwei konkrete Maßnahmen, die aus Sicht der GEW zeitnah umgesetzt werden müssen:

  • Alle bereits im System arbeitenden Grund- und Hauptschullehrkräfte müssen nach A 13/E 13 befördert werden, unabhängig davon, an welcher Schulart sie unterrichten.
  • Das Primarschullehramt muss ebenfalls mit einer Eingangsbesoldung nach A 13/E 13 beginnen.

Nach wie vor fordert die GEW, dass hierzu die Ausbildung für das Primarlehramt hinsichtlich der Regelstudienzeit den anderen Lehrämtern angeglichen wird. Die jungen Kolleg*innen hätten mehr Zeit, sich fachlich und didaktisch zu qualifizieren. Es wäre möglich, ein drittes Fach zu studieren und damit weniger fachfremden Unterricht halten zu müssen. Damit wäre auch die Eingangsbesoldung A 13/E 13 gerechtfertigt.

Die GEW hat sich bereits 2015 bundesweit auf den Weg gemacht, mit zahlreichen öffentlichkeitswirksamen Aktionen und politischem Druck für A 13/E 13 für alle wissenschaftlichen Lehrkräfte zu kämpfen.

Von Beginn an hat sich auch die GEW Baden-Württemberg an den jährlichen bundesweiten Aktionen beteiligt. GEW-Vertreter*innen haben Schulen besucht und an den Ausbildungsseminaren politische Mittagspausen angeboten, bei denen mit Landespolitiker*innen gesprochen wurde, Unterschriften gesammelt und zahlreiche Fotoaktionen durchgeführt.

Der langjährige Einsatz hat sich gelohnt. Es gibt erfreuliche Teilerfolge.

Zwar hat die Landesregierung in Baden-Württemberg bisher nur die Lehrkräfte der Sekundarschulen für eine Weiterqualifizierung nach A 13/E 13 im Blick. Aber immerhin konnten nach einem erfolgreichen horizontalen Laufbahnwechsel seit dem Schuljahr 2016/2017 ein großer Teil der Hauptschullehrkräfte nach A 13/E 13 befördert werden. Nach wie vor gibt es allerdings viele erfahrene Lehrkräfte an Haupt- und Werkrealschulen und Gemeinschaftsschulen, die weniger verdienen als ihre neu eingestellten Kolleg*innen.

Unter anderem gegen diese Ungerechtigkeit kämpft die GEW an und hat auch an diesen Schulen mit Foto- und Unterschriftenaktionen auf diesen Missstand hingewiesen. Die Fachgruppen und Kreise der GEW haben zum Thema Aufstiegslehrgänge Briefe an die Mitglieder des Finanz- und Bildungsausschusses sowie an das Kultus- und Finanzministerium gesendet. Auch mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann waren GEW-Funktionär*innen hierzu mehrfach im Gespräch.

GEW fordert, gleichwertige Arbeit gleich zu bezahlen

Letztlich gibt es keine Argumente, warum ein reiches Bundesland wie Baden-Württemberg sich weiterhin einer gerechten Bezahlung aller Lehrkräfte verschließen sollte.

Im Land herrscht ein eklatanter Fachkräftemangel, gerade auch an den Grundschulen. Die Entscheidung für den Beruf als Lehrkraft und für die jeweilige Schulart hängt auch von den Verdienst- und Aufstiegsmöglichkeiten ab. Es gab in den letzten Jahren einen Dominoeffekt. Immer mehr Bundesländer haben erkannt, dass es Handlungsbedarf gibt.

Gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit, Wertschätzung für die Arbeit an Grundschulen und für das jahrelange Engagement erfahrener Lehrkräfte, das ist, was die GEW fordert. Daher werden ehrenamtlich aktive GEW-Mitglieder weiterhin Muffins, Amerikaner und Kuchen backen, damit in die Schulen gehen und den Kolleg*innen vor Ort Mut machen, sich gemeinsam mit der GEW für eine Verbesserung einzusetzen.

Es wird Zeit, dass die Landesregierung und Kultusministerin Theresa Schopper in Verhandlungen darüber treten, wie sie A 13/E 13 für alle umsetzen möchten. Wichtig ist der GEW, dass von dieser Verbesserung dann alle Kolleg*innen sofort profitieren. Deshalb fordert die GEW, dass bei den tarifbeschäftigten Lehrkräften im Falle einer Umsetzung von A 13/E 13 vom üblichen Höhergruppierungsverfahren im Tarifbereich abgewichen werden muss, da sonst einigen Kolleg*innen mittelfristig sogar ein Verlust durch die Höhergruppierung droht, der sich erst nach vielen Jahren wieder amortisiert. Die GEW schlägt deshalb vor, bei der Einführung von A 13/E 13 die tarifbeschäftigten Lehrkräfte stufengleich und unter Mitnahme ihrer Stufenlaufzeit (also genauso wie im Beamtenbereich) höherzugruppieren.

Die jüngsten GEW-Aktionen vor dem Landtag und vor dem Kultusministerium zeigen Wirkung. Denn das Thema wird aktuell auch innerhalb der politischen Fraktionen intensiv diskutiert.

Die GEW wird in jedem Falle konstruktive Vorschläge machen und weiter für A 13/E 13 kämpfen.

Kontakt
Monika Stein
Landesvorsitzende
Telefon:  0711 21030-10
Kontakt
Ricarda Kaiser
Stellvertretende Landesvorsitzende