Zum Inhalt springen

Allgemeinbildende Schulen sind unterschiedlich ausgestattet

Mit Beginn des Schuljahres 2016/17 tritt der neue Bildungsplan in Kraft. Damit sind zum Teil auch Veränderungen in der Ausstattung der Schulen mit Lehrerwochenstunden verbunden. Poolstunden, Stundentafeln, Klassenteiler, Deputate oder Besoldung sind je nach Schulart sehr unterschiedlich.

Foto: imago

Poolstunden sind Unterrichtsstunden, die den Schulen zusätzlich zur Verfügung stehen und direkt zugewiesen werden. Die Messgröße ist „Lehrerwochenstunden pro Zug“. Grundschulen erhalten auch im kommenden Schuljahr keine Poolstunden. Den Lehrer/innen fehlt weiterhin die Zeit für die individuelle Förderung der Schüler/innen sowie für ergänzende Angebote. Bei Werkrealschulen bleibt es bei 10 Poolstunden. Bei den Gymnasien wurden die Poolstunden um 2 auf jetzt 13,7 Stunden erhöht. Am deutlichsten sollen die Realschulen von mehr Poolstunden zur Differenzierung und Förderung ihrer Schüler/innen profitieren: Bis zum Schuljahr 2018/19 sollen sie von derzeit 8 auf 20 Stunden aufwachsen und dann den Gemeinschaftsschulen gleichgestellt sein.


Klassenteiler, Deputat, Besoldung

Die mit dem gemeinsamen Bildungsplan für die Sekundarstufe I angestrebte Angleichung der Schularten, vor allem die Erhöhung der besseren Durchlässigkeit und die Beseitigung unsinniger schulartenbezogener Lerninhalte, zeigt sich in den Ausstattungen und Rahmenbedingungen der Schularten noch lange nicht: Unterschiedliche Stundentafeln, unterschiedliches Deputat, Differenzen bei der Bezahlung – hier ist noch viel zu tun, damit sich ein gemeinsames pädagogisches Verständnis für unsere Schulen und für die Schüler/innen in den Arbeitsbedingungen wiederspiegelt.
Dabei geht es nicht darum, Unterschiedliches nicht mehr unterschiedlich zu behandeln: Die Anschubfinanzierung für die Gemeinschaftsschulen, die als völlig neue Schulart erhebliche Entwicklungsarbeit leisten und auch weiterhin leisten müssen, hält die GEW nicht nur für gerechtfertigt, sondern sogar für zu gering bemessen angesichts des immensen Aufwands und der Belastung, die diese Arbeit mit sich bringt.

Auch die unterschiedlichen Sachkostenbeiträge kann man leicht erklären: Sie werden nach den Kosten der Schulen berechnet. Deshalb fällt dieser Betrag bei Schulen umso höher aus, je weniger Schüler/innen sie haben. Die Fixkosten für den Unterhalt der Gebäude oder die Heizung sind unabhängig davon, ob in einer Klasse 10 oder 25 Schüler/innen sitzen. Haupt- und Werkrealschulen sind in der Regel kleine, oft nur ein- oder zweizügige Schulen, während für Gymnasien drei, vier und mehr Züge die Norm sind. Und für die Gemeinschaftsschulen wurde mangels Erfahrungen einfach der Wert der Haupt-/Werkrealschulen verwendet.

Die Landesregierung muss die Stundentafeln und die Förderstunden an den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren an die gestiegenen Anforderungen in den allgemeinen Schulen anpassen. Und die Fach- und technischen Lehrkräfte haben an allen Schularten eine wesentlich kürzere Ausbildung, werden wesentlich schlechter bezahlt und haben ein Deputat von 28 – 31 Stunden.

Ganztagsschule
Wie dringlich die gesetzliche Regelung des Ganztags auch für die weiterführenden Schulen ist, zeigt eine komprimierte Übersicht der derzeit geltenden Regelungen. Unterschiedliche gesetzliche Grundlagen, zeitliche Ausgestaltungen, rechtliche Formen und Zuweisungen zeigen ein Wirrwarr an Ganztagskonstrukten, das keiner erkennbaren Logik folgt (siehe Abbildung 2).
Ein konsistentes Ganztagsschulgesetz ist überfällig und sollte von der neuen Landesregierung ganz oben auf die Agenda ihrer schulpolitischen Vorhaben gesetzt werden.
Mittelfristig ist aber auch eine Angleichung der anderen oben beschriebenen Parameter erforderlich. Ein zentraler Ausgangspunkt für eine vergleichbare Qualität der pädagogischen Arbeit ist Ausbildung der Lehrkräfte. Vor allem die Studiendauer und die Qualität des Studiums müssen bei allen Lehramtstudiengängen identisch sein. Die GEW akzeptiert nicht, dass Grundschullehrer/innen 2 Semester kürzer studieren sollen als alle anderen wissenschaftlichen Lehrkräfte.
Die Arbeit von Lehrkräften an den Schulen besteht im Kern im Unterricht und der Erziehung von Schülerinnen und Schülern. Für die Unterschiede in der pädagogischen Arbeit, die sich aus dem Alter der Kinder und Jugendlichen, der Zusammensetzung der Schülerschaft und den konkreten Lernzielen ergeben, muss gelten: Die Arbeit ist nicht gleichartig, gleichwertig ist sie allemal.