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AfD-Meldeplattform

Dürfen Schüler ihre Lehrer bespitzeln?

Die AfD hat nun auch in Baden-Württemberg eine Online-Plattform gestartet, auf der AfD-kritische Lehrkräfte gemeldet werden können. Die GEW analysiert, was rechtens ist, und rät zur Gelassenheit.

Die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) will nun auch in Baden-Württemberg, dass Schülerinnen und Schüler ihre Lehrkräfte bespitzeln. Auf einer Online-Plattform der Partei sollen AfD-kritische Lehrkräfte gemeldet werden können.

„Wir ermutigen alle Lehrerinnen und Lehrer, Zivilcourage in der Schule und außerhalb zu zeigen und sich klar gegen Ausgrenzung und für Vielfalt einzusetzen“, sagte Doro Moritz, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Baden-Württemberg, zu den Plänen der AfD. Auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Kultusministerin Susanne Eisenmann haben sich klar gegen Bespitzelung positioniert und sich vor die Lehrkräfte im Südwesten gestellt.

Die GEW bietet ihren Mitgliedern Unterstützung an, sollten sie von Meldungen auf einer Plattform der AfD betroffen sein. „Wir stehen solidarisch an der Seite der Lehrkräfte. Es gibt genug Positionen in der AfD, die in den Unterricht gehören. Wenn sich Politiker/innen einer Partei rassistisch oder demokratiefeindlich äußern, muss darüber gesprochen werden. In der AfD widersprechen Politiker grundsätzlichen demokratischen Werten, die es auch in der Schule zu schützen gilt. Darüber ist eine Auseinandersetzung sogar dringend nötig“, erklärte die GEW-Chefin Moritz.

Die GEW warnt zum einen vor den totalitären Auswüchsen dieser Partei, zum anderen rät sie zur Gelassenheit. Lehrkräfte sollten sich nicht einschüchtern lassen. Übereilte Panik und Angst davor, im Unterricht anzuecken, seien nicht das Gebot der Stunde. Wichtig ist vor allem, Ruhe zu bewahren und die Situation nüchtern zu analysieren.

Jeder hat das Recht, sich zu beschweren

Im Grundgesetz (Artikel 7 Absatz 1) ist verfügt: „Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.“ Die Landesverfassung (Artikel 17 Absatz 2) bestimmt hierzu ergänzend: „Die Schulaufsicht wird durch fachmännisch vorgebildete, hauptamtlich tätige Beamte ausgeübt.“ Ferner bestimmt das Grundgesetz in Artikel 17: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“

Diese Verfassungsbestimmungen sind eine Antwort auf die Willkürherrschaft des monarchischen beziehungsweise des totalitär verfassten Staates früherer Zeiten und anderer Länder dieser Erde: Der Staat (und damit im demokratischen Rechtsstaat das Parlament beziehungsweise in dessen Auftrag und unter dessen Kontrolle die staatlichen Behörden) wachen darüber, dass es in den Schulen mit rechten Dingen zugeht. Und: „Jedermann“ darf nachfragen, ob dies der Fall ist, und auf Abhilfe drängen, falls dies nicht der Fall sein sollte.

Um die Bestimmung, dass die Schulaufsicht durch unseresgleichen (und nicht durch die Kirche oder die juristisch dominierte Staatsbürokratie) ausgeübt wird, hat die organisierte Lehrerschaft im 19. und bis hinein ins 20. Jahrhundert kämpfen müssen, bis dies endlich Eingang in die Weimarer Reichsverfassung fand und heute im Grundgesetz steht. Es dauerte bis in die siebziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts, bis nach den Auseinandersetzung über das Schulrecht auf dem Deutschen Juristentag aus der Schule als „Anstalt“ eine demokratisch kontrollierte, den Bürgerinnen und Bürgern dienende Dienstleistungseinrichtung wurde.

Schulaufsicht muss Denunziantentum zurückweisen

Diese Rechtslage führt zwangsläufig und erfreulicherweise dazu, dass alle Handlungen und Unterlassungen dieser staatlichen Institution und der dort Beschäftigten auf den Prüfstand gestellt werden können und gegebenenfalls auch gestellt werden müssen: Nicht nur die (im Schulbereich eher seltenen) Verwaltungsakte, sondern auch das alltägliche administrative und pädagogische Handeln der im Schulwesen Tätigen müssen den rechtsstaatlichen Erfordernissen entsprechen, sie müssen sachlich und fachlich begründbar sein und sie sind nicht nur gegenüber den zuständigen Vorgesetzten beziehungsweise Behörden zu rechtfertigen, sondern sie müssen auch den gesetzlich eingerichteten Vertretungen der Eltern und der Schülerschaft dargelegt und erklärt werden können.

Dies bedeutet zugleich, dass die zuständigen Vorgesetzten (Schulleitungen) beziehungsweise Behörden (Schulämter und Regierungspräsidien) verpflichtet sind, eventuellen Beschwerden und Beanstandungen in gehöriger Weise nachzugehen: Sie müssen offenbar ungerechtfertigte Interventionen (beispielsweise erkennbar unwahre oder aus persönlicher Abneigung entstandene Denunziationen) zurückweisen, sie müssen Tatsachenbehauptungen verifizieren, sie müssen die Betroffenen/Angeschuldigten ordnungsgemäß anhören, sie müssen Missstände abstellen, sie müssen Fehlhandlungen –  gegebenenfalls mithilfe des Disziplinarrechts – sanktionieren, sie müssen den Beschwerdeführern das Ergebnis ihrer Untersuchungen mitteilen.

Zweifellos führt das in so gut wie jedem Fall für die Beteiligten zu Belastungen; es entsteht nicht nur ein Arbeitsaufwand, sondern es kann auch – selbst wenn der/die Beschuldigte sich nichts zuschulden kommen ließ – zu erheblichen seelischen Belastungen kommen. Dies muss im Interesse der Rechtsstaatlichkeit ausgehalten werden. Unbestreitbar kann aber auch jede derartige Intervention bei den Betroffenen Angst erzeugen und sie dazu motivieren, zur Vermeidung eventueller Untersuchungen oder gar Maßregelungen auf strittige oder „gefährliche“ dienstliche (oder außerdienstliche) Handlungen zu verzichten.

Demokratie gegen ihre Feinde verteidigen

Das Mittel der Beschwerde beziehungsweise die Anwendung des Disziplinarrechts dienen so einerseits nicht nur der Funktionsfähigkeit der Schule als Institution und der Wahrung ihrer rechtsstaatlichen, demokratisch kontrollierten Struktur, diese Maßnahmen können andererseits aber auch als Instrumente im politischen Tageskampf eingesetzt und als Werkzeug einer die Demokratie schädigenden Kampagnen- und Denunziationspolitik missbraucht werden. Dann sind sie ein Mittel zur Einschüchterung, sie hindern nicht zuletzt auch an der Wahrnehmung der Meinungsfreiheit.

In jüngster Zeit bedient sich die AfD gezielt dieses Mittels: Sie ruft die Erziehungsberechtigten sowie die Schülerschaft gezielt auf, Lehrkräfte, die sich im Unterricht oder auch außerdienstlich kritisch mit der AfD befassen, bei den Schulbehörden zu denunzieren.

Diese Schulen beziehungsweise Lehrkräfte, verstießen gegen das „Neutralitätsgebot“. Die AfD wolle den „demokratischen Diskurs“ stärken: Schülerinnen und Schüler oder Eltern sollten „linke Ideologien“ auf einer Meldeplattform im Internet eintragen und die AfD will dann von der Schulbehörde Verdachtsfälle prüfen lassen, in denen gegen das Neutralitätsgebot verstoßen worden sein könnte.

Im Fokus stehen dabei vor allem die Mitglieder der GEW; die AfD sieht in „linken“ Lehrkräften sowie in der GEW geborene Feinde (was uns stolz machen sollte: Wir verteidigen die Demokratie gegen ihre Feinde).

Solche Aufforderungen zur Denunziation sind bisher in Berlin und Hamburg erfolgt; es ist möglich, dass sich andere AfD-Landesverbände und AfD-Fraktionen der Aktion anschließen werden.

Am 15. Oktober treffen sich die bildungspolitischen Sprecher aus den Landtagen und dem Bundestag. Dort werde man gegebenenfalls eine gemeinsame Linie entwickeln.

AfD nimmt auch Hochschullehrende in den Fokus

Nach dem Vorbild der Hamburger AfD-Fraktion erstellen derzeit weitere AfD-Landesverbände Meldeformulare, um vermeintlich gesellschaftskritisch Lehrende an Hochschulen zu denunzieren.

Für die GEW ist auch dies ebenso wie an Schulen ein unhaltbarer Zustand, der einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und die Freiheit von Lehre und Wissenschaft darstellt. Schulen und Hochschulen sind wichtige Orte der politischen Bildung und Persönlichkeitsentwicklung. Dafür ist der kritische Austausch von Meinungen unabdingbar.

Auch Lehrende sind in der Verantwortung, im Sinne des Grundgesetzes klar Stellung gegen autoritäre Tendenzen zu beziehen. Die Geschichte der Denunziation zeigt des Weiteren, dass jede und jeder von ihr betroffen sein kann, egal welche vermeintlich politischen Äußerungen er oder sie getätigt haben soll. Denunziation zerstört nachhaltig Vertrauen.

An den Hochschulen finden sich zahlreiche Beispiele für gute Lehre und für Lehrende, die zu wichtigen gesellschaftlichen Fragen Stellung beziehen. Wir finden ihren Einsatz für eine offene Gesellschaft, Solidarität und individuelle Freiheit wichtig. Unsere Solidarität gilt allen Lehrerenden, die von Repression betroffen sind.

Kontakt
Matthias Schneider
Landesgeschäftsführer, Pressesprecher
Telefon:  0711 21030-14
Mobil:  0160 4458395