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Klassenteiler anpassen

Auch in Werkstätten und Laboren an Beruflichen Schule arbeiten vermehrt Schüler/innen mit geringen Deutschkenntnissen. Um ihnen den Arbeits- und Gesundheitsschutz gut vermitteln zu können und Gefahren zu vermeiden, braucht es kleinere Gruppen.

Im handwerklichen Bereich werden vermehrt Ausbildungsverträge mit Schüler/innen mit Flüchtlings- und Migrationshintergrund abgeschlossen. Oftmals sind deren Sprachkenntnisse unterhalb des für die Ausbildungen erforderlichen B1- bzw. B2-Sprachniveaus. Ihre Deutschkenntnisse reichen oft nicht aus, den Inhalten an den Beruflichen Schulen und den betrieblichen Ausbildungsstätten adäquat zu folgen. In manchen Ausbildungsberufen und an einigen Standorten stellen diese Schüler/innen jedoch einen großen Anteil der Auszubildenden.

Dies stellt gerade in Werkstätten und Laboren die Lehrkräfte vor besondere Herausforderungen. So sind z.B. diverse Belehrungen und Unterweisungen aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen in den Fachräumen zwingend vorgeschrieben. In den Rahmenlehrplänen zieht sich der Themenkomplex Unfallverhütung und Arbeitsschutz wie ein roter Faden in allen Berufsarten durch. Hinzu kommen weitere gesetzliche Vorgaben (etwa zur Hygiene), welche diesen oft großen Werkstatt- und Laborgruppen im Unterricht vermittelt werden müssen.

Hilfestellungen zum Vermitteln dieser Ausbildungsinhalte gibt es nur wenige. Es reicht nicht aus, den Schulen die Beschriftung diverser Gefahren- oder Gebotssymbole in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung zu stellen. Sie benötigen verstärkt Unterstützung in Form von Fortbildungen und Material, welches erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden muss.

Gezielte Belehrungen, welche auf die Werkstätten und Labore vor Ort zugeschnitten sind, müssen von den Lehrkräften erarbeitet und auch umgesetzt werden. Und genau dazu müssten die Gruppengrößen in den Werkstätten entsprechend angepasst und reduziert werden, um den Lernerfolg bei den Schüler/innen sicher zu stellen. Der Organisationserlass muss hier dringend überarbeitet werden!

Für Berufsschulklassen mit Jugendlichen ohne Ausbildungsvertrag und Berufsschulklassen sowie Berufsfachschulklassen mit überwiegendem Ausländeranteil wurde sinnvoller Weise der Klassenteiler von 30 auf 24 verringert. Der erwünschte Effekt schlägt sich aber bei den Gruppengrößen in den Werkstätten und Laboren nicht nieder. Hier liegt je Gruppe die Mindestschülerzahl bei 8 Schüler/ innen, geteilt werden kann erst ab 16 Schüler/innen. D.h. es gelten dieselben Vorgaben wie bei einem Klassenteiler von 30. Im Zweifelsfall bedeutet dies, dass Schüler/innen mit Migrationshintergrund im fachpraktischen Unterricht die zusätzliche Förderung verweigert wird, die sie im theoretischen Unterricht erhalten sollen. Die GEW fordert deshalb, dass der Gruppenteiler auf 12 Schüler/innen abgesenkt wird, wenn der Klassenteiler bei 24 Schüler/innen liegt.

Hinzu kommt, dass im Organisationserlass von „Ausländern“ anstatt von „Schüler/innen mit Migrationshintergrund“ gesprochen wird: Hier muss ebenfalls zwingend nachgebessert werden. Denn die deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht unbedingt der Garant für das Verstehen von Unterrichts- oder Ausbildungsinhalten. Dies ist aber für eine gute Ausbildung und somit für ein gutes Gelingen von Integration maßgeblich.

Die GEW setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass die Klassengrößen in allen Schularten reduziert werden im Sinne eines Unterrichts, welcher der steigenden Heterogenität und den gewachsenen Herausforderungen in den Klassenzimmern und Werkstätten und den gestiegenen beruflichen Anforderungen in der Ausbildung gerecht wird.