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Corona-Schuljahr 2020/2021 hat begonnen

Kultusministerium muss nachbessern!

Schulen und Schulkindergärten sind in den „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ gestartet. Auch die GEW will Präsenzunterricht, aber nicht um den Preis des Gesundheitsschutzes für alle Beteiligten.

Das Kultusministerium (KM) muss mehr tun, um die Beschäftigten zu schützen! Der jetzt angelaufene „Regelbetrieb“ vernachlässigt den Gesundheitsschutz. Ein erster Erfolg auf unsere Kritik war die Möglichkeit, sich zweimal testen zu lassen. Auch wenn die Infektionszahlen niedrig sind, das Virus bleibt gefährlich.

Gute Vorbereitung mit großem Aufwand

Die Schulen waren organisatorisch gut vorbereitet, vor allem weil die Schulleitungen mit ihren Kollegien extrem viel Zeit investiert hatten.

Die GEW-Vorsitzende Doro Moritz ist weiterhin in regelmäßigem Austausch mit dem Kultusministerium. Außerdem unterstützen wir die Personalräte dabei, die begrenzten Mitbestimmungsrechte beim Arbeits- und Gesundheitsschutz wahrzunehmen. Wir empfehlen den Schulleitungen, Lehrkräften und allen Beschäftigten, gemeinsam an guten Lösungen zu arbeiten und die Unterstützung des Personalrats in Anspruch zu nehmen.

Schutzmaßnahmen und Informationsfluss verbessern

Großer Organisationsaufwand und wenig Personal, kein Abstand und keine Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten. So lässt sich die Situation zusammenfassen. Eingefordert hat die GEW FFP2-Masken, mindestens für die vorerkrankten Lehrkräfte. Für die Überlegung dieser Lehrkräfte, ob sie in den Präsenzunterricht gehen, ist die Frage des Schutzes durch den Dienstherrn von wesentlicher Bedeutung. Bisher scheitert diese Schutzmaßnahme am Kompetenzgerangel zwischen Kultusministerium und kommunalen Landesverbänden.

Der Abstand gilt überall – er muss auch in der Schule gelten. An vielen Schulen ist es unmöglich, Stoßlüftungen durchzuführen, die tägliche Reinigung von Handkontaktflächen, wie Türklinken, Griffe, Tastaturen, unrealistisch. Die GEW hat die Aufstockung des Reinigungspersonals eingefordert.

Die Kultusministerin relativiert die Schutzmaßnahmen, wenn der Präsenzunterricht sonst nicht organisiert werden könnte. So spielt das Prinzip fester Gruppen ausgerechnet in der Oberstufe keine Rolle, obwohl das Freizeitverhalten vieler Jugendlicher Anlass zu besonderer Vorsicht gibt.

Vorgaben kommen sehr kurzfristig, sind widersprüchlich oder werden grundlegend verändert. Maskenpflicht in allen Lehrerzimmern – außer in der Grundschule. Darüber informierte das KM lediglich die Schulverwaltung in einer Videokonferenz. Maskenpflicht ab Klasse 5 im Schulgebäude und im Freien auf dem Schulhof – aber nicht im Klassenzimmer mit 30 Schüler*innen. Die Vorgaben für den Ganztag stellen Schulen vor kaum lösbare Aufgaben.

Viele Schulen haben mit großem Aufwand versucht sicherzustellen, dass ab dem ersten Schultag § 6 der Corona-Verordnung Schule umgesetzt werden kann. Sie macht die Gesundheitserklärung zur Pflicht und sieht einen Ausschluss von der Schule vor, wenn die Erklärung nicht vorgelegt wurde. Kurzfristig hat das Kultusministerium entschieden, dass entgegen der Corona-Verordnung die Erklärungen am ersten Schultag nicht vorliegen müssen, sondern erst im Laufe der Woche. Das erfuhren die Schulen auf Umwegen. Das ist nicht nur angesichts des Aufwandes sehr ärgerlich. Die Schulen mussten zurückrudern, auch gegenüber Eltern, die die Erklärung nicht abgeben wollen. Außerdem soll die Gesundheitserklärung verhindern, dass eventuell infizierte Schüler*innen die Schule betreten. Da macht das Formular am Ende der Woche keinen Sinn.

Unterrichtsversorgung und Lehrereinstellung

Viele Schulen starten mit großen personellen Engpässen. Sechs Prozent der Lehrkräfte waren vor der Sommerpause mit Attest nicht im Präsenzunterricht. Die Schwangeren machen weitere drei Prozent aus. Verschärft wird der Mangel vor allem an den Grundschulen und den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), wo viele Stellen mangels Bewerber*innen nicht besetzt werden konnten. Entgegen den Äußerungen des Kultusministeriums konnten an den SBBZ nicht alle Stellen besetzt werden. Für 45 Prozent der Stellen an den SBBZ und für 29 Prozent an den Grundschulen gab es gar keine Bewerbungen. Wenn Lehrkräfte krank werden, helfen die bisher üblichen Maßnahmen wie Klassenzusammenlegungen nicht. Klassen werden häufiger zu Hause bleiben.

Deshalb hat die GEW die Unterrichtsversorgung und weitere Dauerbrennpunkte zu einem Schwerpunkt der diesjährigen Pressekonferenz zum Schulstart gemacht und einen Nachtragshaushalt gefordert:

  • Die Zahl der Studienplätze insbesondere für das Grundschullehramt und Sonderpädagogik muss deutlich aufgestockt werden, um den pädagogischen Bedarf zu decken und auch um Entlastung der Lehrkräfte und Schulleitungen zu ermöglichen.
  • Sprachförderung und weitere Fördermaßnahmen, Poolstunden für die Grundschule, A 13 /E 13 für alle Grund- und Hauptschullehrkräfte, ein Weiterqualifizierungskonzept und Dauerstellen für befristet Beschäftigte sowie wirksame Unterstützung durch das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) bleiben Arbeitsschwerpunkte der GEW und werden Themen des Landtagswahlkampfes.
  • Auch die gesellschaftspolitischen Herausforderungen dürfen in dieser Zeit nicht unter den Tisch fallen. Schule, die sich zunehmend auf Deutsch und Mathe konzentriert, kann keinen Beitrag leisten zu Demokratiebildung, Aufbau von Toleranz, Akzeptanz von Vielfalt. Die Einführung von Ethikunterricht in der Grundschule ist Pflichtaufgabe des Kultusministeriums.

Die GEW setzt sich dafür ein, den Bildungsanspruch der Schüler*innen und den Gesundheitsschutz in Einklang zu bringen. Das ist Aufgabe des Kultusministeriums. Gesundheitsschutz ist Pflicht!

Kontakt
Ute Kratzmeier
Referentin für allgemeinbildende Schulen
Telefon:  0711 21030-25