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Schulgesetzänderung

Rechtlicher Rahmen für digitale Bildungsplattform und digitalen Unterricht

Durch eine Ergänzung des Schulgesetzes regelt die Landesregierung den Einsatz der digitalen Bildungsplattform, die nun endlich kommen soll. Außerdem geht es um den Einsatz digitaler Medien und digitaler Lehr- und Lernformen.

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Foto: Shutterstock/GEW

Der Entwurf einer Änderung des Schulgesetzes geht in die Anhörung. Dabei geht es insbesondere um das Angebot einer digitalen Bildungsplattform und Regelungen für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht und digitale Lehr- und Lernformen.

Digitale Bildungsplattform

Nach zwei gescheiterten Anläufen – „Ella“ und Microsoft Office 365 – soll die digitale Bildungsplattform endlich kommen. Dazu wird der rechtliche Rahmen durch eine Ergänzung des Schulgesetzes geschaffen.

In § 115 a SchG werden die Rahmenbedingungen für ihre Nutzung festgelegt und die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zur Übermittlung personenbezogener Daten aus ASV-BW, die unter anderem für die Einrichtung dienstlicher Mailadressen genutzt werden soll, rechtlich geregelt. Eine Rechtsverordnung, die Einsatz und Anwendung der Digitalen Bildungsplattform regeln soll, wird angekündigt.

Einsatz digitaler Medien und digitaler Lehr- und Lernformen

Hier will das Land den Einsatz digitaler Lehr- und Lernformen und die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung digitaler Medien gesetzlich regeln. Digitaler Unterricht, wie er bei Corona üblich war und auch weiterhin an den Schulen genutzt wird, kann dann den Präsenzunterricht ergänzen oder unter bestimmten Voraussetzungen auch ganz oder teilweise ersetzen.

Ausdrücklich möchte das Land aber nicht Standards für die digitale Ausstattung der Schulen schaffen, deren Kosten die Schulträger dann tragen müssten.

Kontakt
Wolfram Speck
Vorsitzender Fachgruppe kaufmännische Schulen