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System verändern und Geld investieren

Die Lehrkräftefortbildung in den GHWRGS-Schularten kann aufgrund ihrer jetzigen Struktur nicht die Qualität anbieten, die bei den vielen bildungspolitischen Veränderungen notwendig wäre. Um die Lehrkräfte besser zu unterstützen, muss dringend etwas verändert werden.

Foto: Bert Butzke

Die amtliche Lehrkräftefortbildung setzt sich in Baden Württemberg aus Angeboten auf drei Ebenen zusammen. Erstens gibt es die zentralen Fortbildungsmaßnahmen. Sie finden an der „Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen“ (LAK) statt. Die LAK hat drei Standorte: Bad Wildbad, die Comburg (Schwäbisch Hall) sowie Esslingen. In Bad Wildbad finden vor allem Fortbildungen für die GHWRGS-Schularten und die Gymnasien statt, die Comburg hat ihren Schwerpunkt bei Angeboten für Führungskräfte und in Esslingen finden überwiegend Fortbildungen für die beruflichen Schulen statt. Außerdem gibt es noch das „Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik“ in Ludwigsburg (LiS), die „Landesakademie für Schulkunst, Schul- und Amateurtheater“ (Akademie Schloss Rotenfels), das „Landesschulzentrum für Umwelterziehung“ in Adelsheim und die „Landesakademie für die musizierende Jugend“ in Ochsenhausen.
Inhaltlich bieten die Akademien Fortbildungen in verschiedenen Bereichen an:
• Schulung der Multiplikator/innen
•    Berufliche und allgemeine Themenstellungen
•    Methodisch-didaktische Umsetzungen
•    Schulentwicklung
•    Wunschkurse
•    Projekte
Bei den zentralen Fortbildungen handelt es sich in der Regel um 2,5-tägige Fortbildungen für ca. 20 Teilnehmer/innen und zwei Referent/innen. Die Wunschkurse dauern eineinhalb Tage und sind für einzelne Schulen bzw. Lehrerkollegien konzipiert. Der Inhalt dieser Wunschkurse orientiert sich am konkreten Bedarf der Schule bzw. der Gruppe. Kleinere Schulen können sich zusammenschließen. Ein Drittel der Wunschkurse findet an Werktagen statt, zwei Drittel beginnen freitagnachmittags und enden am Samstagnachmittag. Die GEW befürwortet diese Wunschkurse sehr, da sich hier ganze Kollegien eineinhalb Tage Zeit nehmen können, um an einem für die Schule wichtigen Thema zu arbeiten.
Die zweite Ebene sind die regionalen Fortbildungen der Regierungspräsiden und der Staatlichen Schulämter. Diese bieten ganz- bzw. halbtägige Veranstaltungen an. Die dritte Ebene sind Fortbildungsveranstaltungen an Schulen: SchiLf (schulinterne Lehrerfortbildung) oder SchnaLf (schulnahe Lehrerfortbildung). Die Staatlichen Schulämter haben die Aufgabe, den Fortbildungsbedarf der einzelnen Schulen zu ermitteln, sie bei den Planungen zu beraten und bei der Umsetzung und Zuweisung der notwendigen Mittel zu unterstützen.

Minimale Zulage für Fachberater/innen im gehobenen Dienst
Fortbildungsveranstaltungen werden für alle Schularten in der Regel von Fachberater/innen durchgeführt. Die Ausstattung der Fachberater/innen im gehobenen Dienst (Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen, sonderpädadagogische Bildungs- und Beratungszentren) und höheren Dienst (Gymnasien, berufliche Schulen) ist sehr unterschiedlich. Fachberater/innen im gehobenen Dienst erhalten bei Vollbeschäftigung eine monatliche Zulage von 38,81 Euro, bei Teilzeit entsprechend anteilig. Fachberater/innen im höheren Dienst haben Funktionsstellen in der Besoldungsgruppe A 15. Die Fortbildungen in den GHWRGS-Schularten finden überwiegend als 2,5- bis 3-stündige Nachmittagsangebote statt. Fortbildungsangebote für die beruflichen Schulen und die Gymnasien sind in der Regel mindestens eintägig.
Lehrkräfte der GHWRGS-Schulen haben folglich nachmittags auf der Fortbildung schon einen anstrengenden Unterrichtsvormittag hinter sich und müssen abends noch den Unterricht vorbereiten. Häufig melden sich die Kolleg/innen gar nicht erst für die Fortbildungen an, da im Zuge des Ausbaus der Ganztagesschulen verstärkt Unterricht oder Angebote am Nachmittag mit den Fortbildungen kollidieren. Die Lehrkräfte überlegen sich gut, ob sie ihren Kolleg/innen die Vertretung zumuten wollen, wenn sie selbst eine Fortbildung besuchen.

Die schlechte Vergütung der Fortbildner/innen des gehobenen Dienstes wirkt sich negativ auf die Attraktivität, Fluktuation und Qualität aus. Nicht alle „Stellen“ sind besetzt. Qualifizierte Fachberater/innen bewerben sich oft auf eine Schulleitungsstelle und geben dann ihre Fachberatertätigkeit auf. Durch die hohe Fluktuation sind die Investitionen in die Qualifizierung der Fachberater/innen ineffizient.
Hinzu kommt, dass die Akademie-Kapazitäten für den gehobenen Dienst (GHWRGS-Bereich) überwiegend für die Qualifizierung von Fachberater/innen und Multiplikator/innen genutzt werden. Dadurch gibt es nur wenige Akademielehrgänge für Lehrkräfte. Lehrgänge mit sehr nachgefragten Themen sind oft um das Sechsfache überbucht.
Die Landesregierung muss ein Konzept entwickeln, wie die große Nachfrage nach Lehrgängen zu wichtigen Themen abgedeckt werden kann. Die Bereitschaft der Lehrkräfte, sich für bildungspolitische Veränderungen zu qualifizieren, ist da. Sie brauchen die Fortbildungen aber zeitnah, da sie jetzt an ihren Schulen mit den Neuerungen konfrontiert sind und gut darauf vorbereitet sein wollen.

Gibt es eine Fortbildungspflicht?

Nach § 50 Beamtengesetz sind Beamt/innen verpflichtet, an dienstlichen Fortbildungen teilzunehmen und sich selbst fortzubilden. Die Lehrkräfte entscheiden aber selbst, ob, wie oft und wie intensiv sie sich fortbilden. Vom Prinzip der Eigenverantwortlichkeit wird nur in Einzelfällen abgewichen, wenn beispielsweise neue Unterrichtsmethoden oder Inhalte eingeführt werden oder die Lehrkraft individuelle Defizite bearbeiten soll. Für Arbeitnehmer/innen gilt in diesem Zusammenhang nach dem Tarifvertrag der Länder, dass der Arbeitgeber eine „Qualifizierung“ anbieten muss.
Wenn eine Schulleitung den Antrag auf die Teilnahme an einer Fortbildung ablehnt, muss sie eine Kopie der Meldung sowie die Begründung für die Absage dem Örtlichen Personalrat übermitteln. Die Lehrkraft kann auch selbst direkt mit dem Personalrat Kontakt aufnehmen. Die Personalräte haben bei der Auswahl der Teilnehmer/innen und bei der inhaltlichen und organisatorischen Gestaltung von Fortbildungen Beteiligungsrechte.
Nimmt eine Lehrkraft an einer amtlichen Fortbildung teil, so wird ihr Unterricht vertreten oder fällt aus. Bei Fortbildungen anderer Träger kann die Schulleitung die Lehrkraft vom Unterricht freistellen oder beurlauben, wenn ein dienstliches Interesse für die Teilnahme besteht. Der Unterricht der Lehrkraft wird dann vertreten, fällt aus oder wird von der Lehrkraft vor- bzw. nachgeholt.

Was ist das Fortbildungsportfolio?
Besucht eine Lehrkraft eine Fortbildung, erhält sie am Ende der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung für ihr individuelles Fortbildungsportfolio, das sie selbst anlegt und führt. Meistens ist der Besuch einer Fortbildung auch im Konto der Lehrkraft unter „LFB-Online“ dokumentiert. Hier kann die Lehrkraft ihr Fortbildungsportfolio einsehen. Die Anmeldedaten für „LFB-Online“ erhalten alle von ihrer Schulleitung. Sollten sie verloren gegangen sein, können Schulleitungen diese Daten nochmals ausgeben.
Besonders Lehrkräfte der GHWRGS-Schularten werden seit 2011 vor neue und große Herausforderungen gestellt. Hier einige Beispiele:
•    An den Grundschulen wurde die Ganztagsschule eingeführt.
•    Der Aufbau der neuen Schulart Gemeinschaftsschule erfordert grundlegende veränderte Kompetenzen und betrifft vor allem Haupt- und Realschullehrkräfte.
•    Die Realschulen stehen durch die Verpflichtung zu zieldifferentem Unterricht vor großen Herausforderungen, da in einer Klasse Schüler/innen zum Hauptschul- und Realschulabschluss geführt werden müssen.
•    Inklusion ist derzeit noch ganz überwiegend die Aufgabe der Grund-, Haupt-, Werkreal- und Gemeinschaftsschulen. Sie stellt auch die Lehrkräfte der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (ehemals Sonderschulen) vor grundlegend neue pädagogische Aufgaben.
•    Die veränderte Arbeit auch durch weitere Professionen an den Schulen erfordert den Aufbau von Kompetenzen im Bereich Teamentwicklung und Kooperation.
Es ist für die GEW klar, dass die neue grün-schwarze Landesregierung für die Lehrkräftefortbildung mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stellen muss. Wer die Qualität an den Schulen verbessern und die Lehrkräfte gut auf die bestehenden Herausforderungen vorbereiten will, muss in die Lehrerfortbildung investieren. Hierzu gehört auch eine deutliche Aufwertung der Tätigkeit als Fachberater/in im GHWRGS-Bereich und eine Überarbeitung der jetzigen Fortbildungsstruktur