Ab Februar 2016 werden nur noch diese zwei Lehrämter an den Seminaren ausgebildet. Somit gibt es für musisch-technischen Fachlehrkräfte auch keinen Aufstieg mehr in das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder Realschulen. Für diese Lehrergruppe kommt somit die neue Laufbahn der Lehrkräfte an Werkreal-, Haupt-, Gemeinschafts- und Realschulen oder die neue Laufbahn für das Lehramt an Grundschulen in Betracht. Der entsprechende Aufstiegslehrgang für diese Lehrergruppe ist noch nicht konzipiert und dadurch können sich diese Lehrkräfte nicht für den Aufstiegslehrgang 15/16 bewerben. Dem Kultusministerium war es nicht möglich zeitnah auf die veränderten Rahmenbedingungen zu reagieren. Allerdings ist für die Ausschreibung 2016 ein Ausgleich vorgesehen.
Dies bedeutet, dass sich für den Aufstiegslehrgang 15/16 nur Fachlehrkräfte an Schulen für Geistigbehinderte und an Schulen für Körperbehinderte, sowie Technische Lehrkräfte an beruflichen Schulen und an Schulen für Geistigbehinderte bewerben können.