Neun von zehn wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen sind befristet beschäftigt, über die Hälfte von ihnen mit einer Vertragslaufzeit von weniger als einem Jahr. Neben diesen wissenschaftlich Beschäftigten decken Lehrbeauftragte einen weiteren großen Teil der Lehre ab und sorgen dafür, dass der Lehrbetrieb an den Hochschulen überhaupt läuft, ihre Arbeitssituation ist sogar noch schlechter.
Arbeit der Lehrbeauftragten
Zur Ergänzung des Lehrangebots können Lehraufträge erteilt werden. Die Idee war es, Expertise von außerhalb an die Universitäten zu holen: Qualifizierte Lehrbeauftragte aus unterschiedlichen Berufsfeldern sollten das Lehrangebot der Universitäten mit praxisorientierten Seminaren ergänzen. Inzwischen machen Lehraufträge in manchen Fächern allerdings einen Großteil der Kernlehre aus. Dabei leisten Lehrbeauftragte die gleiche Arbeit wie festangestellte Mitarbeiter/innen – für weniger Geld. Mehr als 90.000 Lehrbeauftragte arbeiten an den Hochschulen in Deutschland. In den letzten 15 Jahren hat sich ihre Zahl mehr als verdoppelt. Lehrbeauftragte halten Vorlesungen und unterrichten in Seminaren, sie korrigieren Klausuren, benoten Hausarbeiten, beraten Studierende und halten Sprechstunden ab. Seit der Umstellung der Studiengänge auf Bachelor und Master verdichtet sich zusätzlich der Prüfungs- sowie der Verwaltungsaufwand. Ihre Arbeitsbedingen sind noch dramatischer, als die der wissenschaftlich Beschäftigten: Damit sich Lehrbeauftragte mit der Vergütung auch nur halbwegs finanzieren können,haben viele parallele Lehraufträge an verschiedenen Hochschulen. Sie gelten nicht als Arbeitnehmer/innen, nicht einmal als Honorarkräfte, sondern stehen zu den Hochschulen in einem „öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis eigener Art“. Damit fehlt ihnen nicht nur der Anspruch auf den Mindestlohn, sie bekommen auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und keinen bezahlten Urlaub. Der Arbeitgeber zahlt für sie weder in die Kranken- und Pflegeversicherung noch in die Renten- und Arbeitslosenversicherung ein.
Durch das Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich vom 24.11.2007 (EHRFRUG) hat sich die Arbeitsbelastung für die akademischen Mitarbeiter/innen stark erhöht. Seither hat sich die Lehrverpflichtung bei vielen um 30 Prozent und mehr erhöht. Auch die Verwaltungs- und Dienstaufgaben der akademischen Mitarbeiter/innen haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Dazu gehören: Modulverantwortung, Kooperationen mit anderen (Hochschulen), Organisation des Lehrangebots, Verwaltung und Pflege von Sammlungen, Einwerben und Verwalten von Drittmitteln, Stellung von Kostenstellenbeauftragten, Mitarbeit in Gremien und anderes mehr. Spätestens mit der Umstellung auf Bachelor und Master verlagern sich mit der Prüfungsordnung 2015 alle studienbegleitenden Prüfungen, die benotet werden müssen und das bisherige Staatsexamen ersetzen, in die Lehre. Das hat dramatische Auswirkungen für die Vor- und Nachbereitung der Lehre, da viel Zeit für Korrekturen benötigt wird und keine weitere Arbeitszeit dafür vorgesehen ist. Dazu kommt, dass die Prüfungsformate immer aufwendiger werden. Durch die Einführung der Stellenkategorien und der Deputatsbandbreiten ist der Anteil an Semesterwochenstunden (SWS) an den Pädagogischen Hochschulen erhöht worden. So sind Kolleg/innen der Pädagogischen Hochschulen, was das Lehrdeputat betrifft, gegenüber Kolleg/innen an Universitäten, mit denen sie eng kooperieren und teils schon gemeinsame Masterprogramme planen, häufig schlechter gestellt. Ihr Lehrdeputat ist durchschnittlich wesentlich höher. Bei dieser hohen Lehrbelastung bleibt kaum Zeit für Forschung. Sie ist aber nötig, um Lehre entsprechend konzipieren zu können. Zudem leisten nur die Lehrenden an Pädagogischen Hochschulen zusätzlich vier Stunden schulpraktische Betreuung in den Schulen vor Ort. Die Fahrtzeiten zu den auseinanderliegendenSchulen belasten zusätzlich. All das führt dazu, dass die Arbeitsbelastung der akademischen Mitarbeiter/innen in der Vorlesungszeit weit über die normale Arbeitszeit hinausgeht und in der vorlesungsfreien Zeit kaum kompensiert werden kann. In der vorlesungsfreien Zeit müssen die zahlreichen Prüfungen korrigiert werden. Zudem gibt es keine offizielle Regelung, wie und ob die Mehrarbeit in der vorlesungsfreien Zeit kompensiert werden kann. In Baden-Württemberg haben sich die Hochschulen im Rahmen des Hochschulpaktes „Perspektive 2020“ verpflichtet, Selbstverpflichtungserklärungen für gute Arbeit in der Wissenschaft
abzuschließen. Auf Bundesebene ist das Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (Wiss-ZeitVG) novelliert worden. Beides soll vor allem gegen die Befristungspraxis an den Hochschulen wirken. Doch was tun die Hochschulen gegen die zunehmende Arbeitsbelastung und höhere Verwaltungstätigkeiten im Hinblick auf die Umstellung der Studiengänge auf Bachelor und Master? Wie sieht eine qualitativ gute Lehre aus? Sollte an den verschiedenen Hochschulen unterschiedlich schnell gelehrt, vor- und nachbereitet werden? Die Lehrbeauftragten fallen aus dem Geltungsbereich des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes raus. Die Landesregierung sieht keine angemessene und regelmäßige Erhöhung der Honorare vor. Lehrbeauftrage übernehmen wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben. Dafür verdienen sie einen anständigen Lohn und eine gute soziale Absicherung. Im Templiner Manifest fordert die GEW: „Dort, wo Lehrbeauftragte dauerhafte Aufgaben in Lehre und Prüfungswesen übernehmen, sind ihnen sozialversicherte Arbeitsverhältnisse anzubieten. Soweit zur Ergänzung des Lehrangebotes weiterhin Lehraufträge vergeben werden, müssen Mindeststandards für Vergütung, Vertragslaufzeiten und Arbeitsbedingungen geschaffen werden, welche die Situation der Lehrbeauftragten deutlich verbessern.“