Neu ausgebildete Hauptschullehrkräfte werden ab dem Beginn des Vorbereitungsdienstes im Februar 2016 in A 13 besoldet. Nachdem die SPD-Landtagsfraktion dies bereits im September 2014 in Aussicht gestellt hatte, äußerte sich kurz vor Weihnachten auch die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Edith Sitzmann, entsprechend. Damit hat die GEW einen sehr wichtigen Teilerfolg erreicht. Die Anpassung der Besoldung zumindest für künftige Lehrkräfte ist aus Gerechtigkeitsgründen eine überfällige Entscheidung.
„Gleichwertige Besoldung“ fordert die GEW seit vielen Jahren für alle Lehrämter. Die schlechtere Bezahlung von Hauptschul- und auch Grundschullehrkräften haben wir mit großem Nachdruck kritisiert, in Gesprächen und Verhandlungen mit den politisch Verantwortlichen Argumente vorgetragen und die bessere Besoldung eingefordert. Verstärkt hatten wir die gewerkschaftlichen Aktionen, als sich die Landesregierung entschieden hatte, ab Wintersemester 2011/12 für Haupt- und Realschullehrkräfte eine einheitliche Ausbildung von acht Semestern zu starten – und auch acht Semester für das neugestaltete Primarschulamt.
Politische Überlegungen, die Eingangsbesoldung im Realschulbereich abzusenken, sind damit vom Tisch. Jetzt geht es darum, auch für die vorhandenen Hauptschullehrkräfte Beförderungen nach A 13 durchzusetzen. Dass in der Folge auch die Rektorinnen und Rektoren an Haupt- und Werkrealschulen höher eingestuft werden müssen, hat der SPDFraktionsvorsitzende Claus Schmiedel inzwischen öffentlich erklärt. Hauptschullehrkräfte führen seit vielen Jahren zum mittleren Abschluss. Sie werden in absehbarer Zeit in großer Zahl an den Realschulen die gleiche Arbeit machen wie die Realschullehrer/innen. Deshalb steht die GEW nahezu im Wochentakt bei den Landtagsabgeordneten, den Fraktionsvorsitzenden, dem Kultusminister und dem Finanzminister, auch beim Ministerpräsidenten „auf der Matte“.
Die Lehrkräfte, die über Jahrzehnte den Karren Hauptschule gezogen haben, dürfen jetzt nicht die Verlierer der regionalen Schulentwicklung sein. Die Einsicht ist da und bei vielen auch schon der Wille zur Umsetzung. Sie, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, können in Ihrem eigenen Interesse den Forderungen bei den Wahlkreisabgeordneten Nachdruck verleihen. Landesregierung will Grundschulen abhängen Die Landesregierung will weiterhin die Grundschullehrkräfte von der höheren Besoldung ausschließen. Dafür gibt es weder einen inhaltlichen noch einen rechtlichen Grund. Die künftigen Grundschullehrkräfte absolvieren ebenfalls acht Semester. Für die niedrigere Besoldung kann auch der beste Jurist keine stichhaltige Begründung liefern. Die GEW fordert ein Konzept, wie auch die Bezahlung der Grundschullehrer/innen verbessert wird. Ich hoffe sehr, dass es uns gemeinsam gelingt, im Laufe dieses Schuljahres Beförderungsmöglichkeiten für Bestandslehrkräfte durchzusetzen.