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Tarifrunde TV-L 2023

Bundesweiter Bildungsstreik am 28. November – mit Kundgebung in Karlsruhe

Die GEW ruft bundesweit den Streiktag Bildung aus – mit Kundgebungen in Berlin, Hamburg, Karlsruhe und Leipzig. Gemeinsam gehen wir am 28. November 2023 auf die Straße, um unseren berechtigten Forderungen Nachdruck zu verleihen. Sei dabei!

Baden-Württemberg ist bereit für Warnstreiks: GEW-Ehrenamtliche solidarisieren sich mit den Streikenden
Baden-Württemberg ist bereit für Warnstreiks: GEW-Ehrenamtliche solidarisieren sich mit den Streikenden

Am 28. November 2023 ruft die GEW bundesweit den Streiktag Bildung aus – mit Kundgebungen in Berlin, Hamburg, Karlsruhe und Leipzig.

Die Gewerkschaften verhandeln seit dem 26. Oktober 2023 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über eine Gehaltserhöhung für die Tarifbeschäftigten im Geltungsbereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Bislang haben die Arbeitgeber kein verhandlungsfähiges Angebot vorgelegt.
 
Die GEW fordert:

  • 10,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens 500 Euro!
  • Laufzeit 12 Monate!
  • Tarifvertrag für studentische Beschäftigte!

Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, ruft die GEW ihre Mitglieder im Geltungsbereich des TV-L sowie die studentischen Beschäftigten an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen des Landes am 28. November 2023 zu einem ganztägigen Warnstreik auf.

Infos zum Streik in Karlsruhe:

  • am 28. November 2023 von 0 bis 24 Uhr
  • Streiklokal: DGB-Haus Karlsruhe
  • Auftaktkundgebung: 13:00 bis 13:30 Uhr auf dem Festplatz
  • Demonstration ab 13:30 Uhr bis circa 14:30 Uhr
  • Kundgebung um 14:30 Uhr auf dem Kronenplatz

Zum Streiktag Bildung erwarten wir in Karlsruhe auch Kolleg*innen aus Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Bayern.

Ansprechpartner*innen

Mit Fragen rund um die Tarifrunde und den Streiktag Bildung könnt ihr euch an folgende Kolleg*innen wenden:

GEW Nordwürttemberg
Lars Thiede
Gewerkschaftssekretär GEW Nordwürttemberg
GEW Nordbaden
Alfred Uhing
Gewerkschaftssekretär GEW Nordbaden
Telefon: 0721 9877990
GEW Südwürttemberg
Ingo Praeck
Gewerkschaftssekretär, Büroleiter GEW Südwürttemberg
AdresseFrauenstr. 28
89073 Ulm
Telefon: 0731 9213723
GEW Südbaden
Julia Schneider
Gewerkschaftssekretärin GEW Südbaden
Telefon: 0761 33447

Streikliste und Fahrtkostenerstattung

Im DGB-Haus in Karlsruhe (ab 7:30 Uhr geöffnet) könnt ihr euch in die Streikliste eintragen und die Fahrtkostenerstattung beantragen. Der Eintrag in die Streikliste ist auch per Email an datenpflege(at)gew-bw(dot)de möglich.

Die GEW ersetzt die Fahrtkosten (II. Klasse) für den ÖPNV. In Ausnahmefällen (sehr weite Anreise) werden wir euch auch die Fahrtkosten (II. Klasse) für den Fernverkehr ersetzen.

Auch Kolleg*innen, die noch nicht in einer Gewerkschaft organisiert sind, können am Streik teilnehmen. Wer am Tag des Streiks in die GEW eintritt, kann Streikgeld beantragen. Verdi Kolleg*innen können Streikgeld bei Verdi beantragen.

Hinweis: Die GEW erstattet allen Mitgliedern (Streikende, Beamt*innen und Ruheständler*innen) die Fahrtkosten für die Fahrt nach Karlsruhe.

GEW-Treffpunkte und Fahrten nach Karlsruhe

Vom Hauptbahnhof Karlsruhe (Vorplatz) fahren zahlreiche Linien (unter anderem S1, S4, S7, S11, STR 2) zur Haltestelle Kongresszentrum (U-Bahn-Haltstelle). Die Haltestelle liegt direkt vor dem Eingang zum DGB-Haus beziehungsweise vor dem Festplatz. Vom Hauptbahnhof ist es die dritte Haltstelle. Die Fahrt dauert drei Minuten. Zu Fuß erreicht man das DGB-Haus in zehn bis 15 Minuten über die Tiergartenbrücke. Die Auftaktkundgebung findet direkt gegenüber dem DGB-Haus statt.


GEW-Kreis Abfahrtsort und Uhrzeit Infos und Anmeldung
Böblingen Stuttgart Hbf, 11.32 Uhr (IRE1) Treffpunkt auf Gleis 7, GEW-Fahne
Freiburg Bus am Konzerthaus, 9:20 Uhr  
Heilbronn Heilbronn Hbf, 9:34 Uhr (RE45) Treffpunkt ab 9 Uhr
Lörrach Basel Bad Bf, 10:15 Uhr (Gleis 4)
Freiburg, 10:54 Uhr
Offenburg, 11:26 Uhr
 
Main-Tauber/Hohenlohe Öhringen, 9:37 Uhr (S4 über/ab HN mit RE8)
Lauda, 10:09 Uhr (RE8 über/ab HN mit RE45)
für Fahrt ab Öhringen (Treff 9:20 Uhr) bei Gabriele Brenner anmelden, gabriele.brenner(at)gew-bw(dot)de
für Fahrt ab Lauda (Treff 9:45 Uhr) bei Alke Hauschild anmelden, alke.hauschild(at)gew-bw(dot)de
Mannheim Mannheim Hbf, 11:36 Uhr (S9) Treffpunkt um 11:15 Uhr
Ortenau Lahr, 11:39 Uhr (Gleis 2, RB26, Umstieg in Offenburg)
Offenburg, 12:02 Uhr (Gleis 6, RE2)
Appenweier, 12:06 Uhr (Gleis 1)
Achern, 12:20 Uhr (Gleis 2)
 
Ostwürttemberg Ellwangen, 9:11 Uhr (in Aalen umsteigen)
Heidenheim, 9:00 Uhr (in Aalen umsteigen)
Aalen, 10:02 Uhr (IRE1)
Schwäbisch Gmünd, 10:17 Uhr (IRE1)
 
Pforzheim Pforzheim Hbf, 12:03 Uhr (IRE1) Treffpunkt um 11:45 Uhr
Reutlingen/Tübingen Reutlingen Hbf, 10:16 Uhr Gruppenticket: bis 26. November bei Inge Goerlich anmelden, inge.goerlich(at)gew-bw(dot)de
Rhein-Neckar/Heidelberg Heidelberg Hbf, 10:48 (S3)  
Schwäbisch-Hall Crailsheim, 9:42 Uhr (Gleis 3, RE90
Eckartshausen, 9:49 Uhr (Gleis 1, RE90)
SHA-Hessental, 9:58 Uhr (Gleis 2, RE90)
Gaildorf, 10:07 Uhr (Gleis 2, RE90)
bis 26. November bei Max Kauke oder Stefan Bax anmelden, fam.kauke(at)kabelbw(dot)de
07954 8723
stefan.bax(at)gew-bw(dot)de
bitte angeben: Einstiegsbahnhof und ob 49-Euro-Ticket vorhanden
Stuttgart Stuttgart Hbf, 10:32 Uhr (IRE1) Treffpunkt um 10:20 Uhr auf Gleis 5
Waldshut Basel Bad Bf, 10:15 Uhr (Gleis 4)
Freiburg, 10:54 Uhr
Offenburg, 11:26 Uhr
 
Weitere Zugverbindungen nach Karlsruhe Biberach, 9:20 Uhr (RE+ICE+ICE, zwei Umstiege)
Biberach, 9:48 Uhr (RE+ICE, ein Umstieg)
Freiburg, 9:55 Uhr (Gleis 1, ICE200)
Freudenstadt Hbf, 10:21 Uhr (RE40)
Freudenstadt Hbf, 10:53 Uhr (S8)
Friedrichshafen (Stadt), 8:02 Uhr (RE+Bus+RE+ICE+ICE, vier Umstiege)
Friedrichshafen (Stadt), 8:35 Uhr (RE+Bus+RE+ICE, drei Umstiege)
Mannheim Hbf, 10:36 Uhr (S9)
Mannheim Hbf, 11:36 Uhr (S9)
Pforzheim Hbf, 11:03 Uhr (IRE1)
Pforzheim Hbf, 11:31 Uhr (IRE1)
Pforzheim Hbf, 12:03 Uhr (IRE1)
Rastatt Bf, 11:02 Uhr (S7)
Rastatt Bf, 12:02 Uhr (S7)
Rastatt Bf, 12:34 Uhr (RE2)
Ravensburg, 7:06 Uhr (RB+RB+RE, zwei Umstiege)
Ravensburg, 8:16 Uhr (RE+Bus+RE+ICE+ICE, vier Umstiege)
Ravensburg, 8:46 Uhr (RE+Bus+RE+ICE, drei Umstiege)
Reutlingen, 10:09 Uhr (IRE+ICE, ein Umstieg)
Reutlingen, 10:16 Uhr (MEX+IRE, ein Umstieg)
Sigmaringen, 8:30 Uhr (RE+ICE+ICE, zwei Umstiege)
Sigmaringen, 8:30 Uhr (RE+ICE, ein Umstieg)
Stuttgart Hbf, 7:32 Uhr (IRE1)
Stuttgart Hbf, 8:31 Uhr (IRE1)
Stuttgart Hbf, 9:31 Uhr (IRE1)
Stuttgart Hbf, 10:32 Uhr (IRE1)
Stuttgart Hbf, 11:32 Uhr (IRE1)
Stuttgart Hbf, 12:32 Uhr (IRE1)
Tübingen, 9:58 Uhr (IRE+ICE, ein Umstieg)
Tübingen, 10:05 Uhr (MEX+IRE, ein Umstieg)
Ulm, 10:01 Uhr (IRE+ICE, ein Umstieg)
Ulm, 10:19 Uhr (ICE)
 

Online-Infoveranstaltungen

In der nächsten Woche bieten wir euch zwei Online-Infoveranstaltungen rund um den Streiktag Bildung an, bei denen wir gerne Fragen, etwa zum Streikrecht und zum Streikgeld, beantworten:

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Beamt*innen und Ruheständler*innen: Auf zur Kundgebung!

Die verbeamteten Kolleg*innen sind aufgerufen, ihre streikenden Kolleg*innen zu unterstützen. Alle Beamt*innen können in ihrer Freizeit an der Kundgebung teilnehmen. Also – wer dienstfrei hat und es zeitlich einrichten kann, ist herzlich in Karlsruhe willkommen. Herzlich willkommen sind auch die Ruheständler*innen.

Hinweis: Die GEW erstattet die Fahrtkosten (siehe oben).

GEW-Untergliederungen sind bereit für Warnstreiks

GEW-Kolleg*innen in ganz Baden-Württemberg zeigen sich solidarisch mit den Tarifbeschäftigten und kritisieren das Verhalten der Arbeitgeber*innen.

Teilnehmende einer Personalräteschulung der GEW Nordbaden fordern die Arbeitgeber*innen auf, ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen.
Teilnehmende einer Personalräteschulung der GEW Nordbaden fordern die Arbeitgeber*innen auf, ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen.

Mitte November haben die Teilnehmenden einer Personalräteschulung der GEW Nordbaden in Bad Herrenalb eine entsprechende Resolution einstimmig verabschiedet:

„Wir Teilnehmenden der Personalräteschulung der GEW Nordbaden sind empört über das bisherige Verhalten der TdL in den Tarifverhandlungen für eine Entgelterhöhung der Landesbeschäftigten. Dass von Arbeitgeberseite nach zwei Verhandlungsrunden nicht einmal ein Angebot vorgelegt wurde, empfinden wir als Geringschätzung unserer Leistung.

Wir unterstützen voll umfänglich die Forderungen der Gewerkschaften und erwarten von der Arbeitgeberseite, umgehend ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen. Das Ergebnis der Verhandlungen darf keinesfalls dazu führen, dass die Entgeltentwicklung im Bereich TV-L noch weiter von der Entwicklung im Bereich TVöD abgekoppelt wird. Weiter erwarten wir die Zusage, dass das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamt*innen und die Ruheständler*innen übertragen wird.“

Delegierte der Bezirksversammlung der GEW Südwürttemberg zeigen sich streikbereit.
Delegierte der Bezirksversammlung der GEW Südwürttemberg zeigen sich streikbereit.

Die Delegierten der letzten Bezirksversammlung der GEW Südwürttemberg sind sich sicher: „Der Zaster ist da!“ Und fordern auf einem großen Banner: „Her damit! Aber dalli!“

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Das Streikrecht ist verfassungsmäßig im Rahmen der „Koalitionsfreiheit“ (Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz) geschützt. Aus der Koalitionsfreiheit leitet sich das Recht ab, seine Interessen gemeinsam durchzusetzen und dafür das Mittel des Arbeitskampfes zu nutzen.

Ein Streik ist aber nur dann rechtmäßig, wenn er von einer Gewerkschaft getragen wird. Ein Streik ohne gewerkschaftlichen Streikaufruf ist in Deutschland nicht zulässig.

Ruft eine Gewerkschaft die Beschäftigten zu einem Streik auf, haben alle Arbeitnehmer*innen dieser Einrichtungen Streikrecht, sofern sie vom „Streikgegenstand“ betroffen sind.

Kolleg*innen, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind, sind genauso aufgerufen, sich am Streik zu beteiligen wie Gewerkschaftsmitglieder. Allerdings erhalten nur Mitglieder von ihrer Gewerkschaft Streikgeld und Rechtsschutz.

Niemand wird zu einem Streik gezwungen. Aber: Alle, die nicht mitmachen, gefährden den Erfolg. Diejenigen, die nicht streiken, kann der Arbeitgeber auch zu Diensten außerhalb der Einrichtung einsetzen.

Voraussetzung ist, sich an jedem Streiktag im Streikbüro in eine Liste einzutragen und damit seine Teilnahme am Streik zu dokumentieren. Nur, wer sich in die Liste eingetragen hat, bekommt Streikgeld. Bei Warnstreiks zahlt die GEW pro Streiktag den nachgewiesenen Nettogehaltsabzug als Streikgeld, maximal das Dreifache des auf den nächsten vollen Euro aufgerundeten monatlichen Mitgliedsbeitrags.

Der Arbeitgeber kann den Teil des Entgeltes, der auf den Zeitraum der Teilnahme an einem Streik entfällt, einbehalten. Eintragungen in Personalakten, Abmahnungen oder Kündigungen wegen der Teilnahme an einem Streik sind rechtswidrig. Die Teilnahme an einem Streik darf auch keine Auswirkung auf die Zahlung eines Leistungsentgeltes haben.

Über eine persönliche Streikteilnahme muss die streikende Person ihren Arbeitgeber nicht informieren. Auf Anfrage des Arbeitgebers sind aber Einrichtungsleitungen verpflichtet, die Namen von Beschäftigten zu nennen, die an einem Streiktag nicht zum Dienst erschienen sind. Aus Kollegialität kann es sinnvoll sein, die Streikteilnahme anzukündigen. Es erleichtert auch zum Beispiel streikbetroffenen Eltern, solidarisch zu bleiben.

Die Entscheidung zur Schließung der Einrichtung trifft der jeweilige Träger. Vor allem bei längeren Streiks kann es sinnvoll sein, dass in begrenztem Umfang Einrichtungen für Notfälle geöffnet bleiben. Für die Vereinbarung eines Notdienstplanes mit dem Arbeitgeber sind die Gewerkschaften vor Ort zuständig. Notdienste dürfen vom Arbeitgeber nicht einseitig angeordnet werden.

Inhalt eines Streiks ist die gemeinsame, planmäßige und vorübergehende Vorenthaltung der Arbeitsleistung durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die konkrete Ausgestaltung des Streiks ist von den Bedingungen vor Ort abhängig.

Kontakt
Martin Schommer
Referent für Tarif-, Beamten- und Sozialpolitik
Telefon:  0711 21030-12