Zum Inhalt springen

GEW-Landesdelegiertenversammlung

Fortsetzung mit Antragsberatung im September 2022

Die alle vier Jahre stattfindende Landesdelegiertenversammlung fand 2020 nur teilweise und als Online-Veranstaltung statt. Sie wird am 22. und 23. September 2022 im Glaspalast Sindelfingen fortgesetzt. Angestrebt wird eine Präsenzveranstaltung.

Die Corona-Pandemie hat die übliche GEW-Landesdelegiertenversammlung (LDV) durcheinandergewürfelt und gleichzeitig gezeigt, dass die GEW auch online kann. Am 23. Oktober 2020 trafen sich die etwa 350 LDV-Delegierten am Bildschirm und wählten anschließend in einer Briefwahl für vier Jahre den neuen Vorstand. Anträge wurden nur wenige beraten. Deshalb wird die LDV im September 2022 fortgesetzt. Im Mittelpunkt sollen die Beratungen und Beschlüsse zu fast 100 Anträgen stehen. Unter dem Motto „Zeit für gute Bildung“ wird über vielfältige gewerkschafts- und bildungspolitische Fragen diskutiert und abgestimmt. Damit legen die Delegierten die Grundlagen für die Arbeit der GEW im Südwesten für die nächsten Jahre.

Die bereits für 2020 gewählten ordentlichen Delegierten behalten ihr Mandat. Delegierte, die 2020 für ordentliche Delegierte nachgerückt sind, bleiben für den 22. und 23. September 2022 Ersatzdelegierte. Der Landesvorstand hat entsprechend der Regelungen in der GEW-Satzung die Fristen verändert. Die bereits online und in der Mitgliederzeitschrift b&w 12/2019 veröffentlichte Tagesordnung für die LDV 2020 wurde vom Landesvorstand für die LDV 2022 bestätigt, die Tagesordnung wird entsprechend fortgesetzt. Derzeit sind alle GEW-Funktionen, die auf einer LDV zu wählen sind, besetzt. Deshalb sind für die LDV 2022 keine Wahlen geplant. Die neue Frist für die Einreichung von Anträgen ist der 22. Juni 2022. Bisher eingereichte Anträge bleiben bestehen.

Mit dieser Ausschreibung der LDV wird auch gleichzeitig zu den vier Bezirksversammlungen der GEW-Bezirke Nordbaden, Nordwürttemberg, Südbaden und Südwürttemberg eingeladen, die zeitgleich mit der LDV stattfinden. Die Delegierten der Bezirksversammlungen sind gleichzeitig LDV-Delegierte. Für einige satzungsändernde Anträge sind Beschlüsse der Bezirksversammlungen notwendig. Entsprechend wird für diese Anträge die LDV unterbrochen und die Bezirksversammlungen treten jeweils zur Abstimmung über diese Anträge zusammen.

Als Redner*innen haben bereits Kultusministerin Theresa Schopper, GEW-Bundesvorsitzende Maike Finnern und DGB-Landesvorsitzender Kai Burmeister zugesagt.

Die LDV beginnt am 22. September 2022 um 11 Uhr und endet am 23. September 2022 um 16 Uhr. Derzeit ist noch nicht absehbar, welche Corona-Regelungen für Veranstaltungen im September 2022 gelten werden. Die Delegierten werden im Vorfeld der LDV direkt darüber informiert.

Ablauf und Tagesordnung

Gemäß § 15 Ziff. 2 der Satzung der GEW Baden-Württemberg, in Verbindung mit § 1 Ziff. 1 der Geschäftsordnung, wird die Ordentliche Landesdelegiertenversammlung 2020 (LDV) am 22. und 23. September 2022 fortgesetzt.

Tagesordnung für die LDV 2020 / 2022: Die Tagesordnung der LDV am 22. und 23. September 2022 wird nach der Eröffnung der LDV und der vier Bezirksversammlungen sowie Berichten aus der laufenden Wahlperiode mit TOP 7 (Antragsberatung) fortgesetzt. (TOP 3 bis 6 sind bereits am 23. Oktober 2020 erledigt worden.)

  1. Eröffnung der LDV und der vier Bezirksversammlungen
  2. Konstituierung der LDV und der vier Bezirksversammlungen
  3. Berichte
    3.1 Geschäftsbericht
    3.2 Kassenbericht
    3.3 Bericht der Kassenprüfer*innen
    3.4 Aussprache
  4. Entlastung des Vorstandes
  5. Wahlen
    5.1 Wahl der Funktionen gemäß § 21,1 der Landessatzung
    5.2 Wahl der Landesschiedskommission
    5.3 Wahl der Kassenprüfer*innen
    5.4 Wahl des Wahlausschusses für die LDV 2024
    5.5 Wahl der Antragsberatungskommission für die LDV 2024
  6. Bestätigungen gemäß § 21,1 der Landessatzung
  7. Beratung und Beschlussfassung über Entschließungen und Anträge

Antragsberechtigt gemäß § 16 Ziff. 1 der Satzung sind die Organe der Kreise und Bezirke, die Landesfachgruppenversammlungen und Landesfachgruppenausschüsse, die Landespersonengruppenversammlungen und Landespersonengruppenausschüsse, die Vorstandsbereiche, Fachbereiche, Koordinierungsgruppen, Arbeitskreise, Arbeitsgruppen, Projektgruppen sowie der Landesvorstand. Anträge von Untergliederungen der Kreise können über die oben aufgeführten Gremien eingebracht werden.

Frist für die Einreichung der Anträge

Gemäß § 16 Ziff. 2 der Satzung, in Verbindung mit § 1 Ziff. 2 der Geschäftsordnung, sind die Anträge bis spätestens 22. Juni 2022 einzureichen an:

GEW Baden-Württemberg
Antragskommission
Matthias Schneider
Silcherstraße 7
70176 Stuttgart 
E-Mail: ldv(at)gew-bw(dot)de

Kontakt
Matthias Schneider
Landesgeschäftsführer, Pressesprecher
Telefon:  0711 21030-14
Mobil:  0160 4458395