Unbefristete Beschäftigungsverhältnisse
Lehre und Studienbedingungen nachhaltig verbessern
Die GEW fordert für den Hochschulpakt mehr Dauerstellen für Daueraufgaben und zusätzliche Studienplätze in der Lehrer/innenbildung. Auch die Kampagne „Frist ist Frust“ kämpft dafür, dass der Bund dauerhaft mitzieht.
Die GEW erwartet von der Landesregierung Nachbesserungen im „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“, der ab 2021 den Hochschulpakt ablösen soll. Der bisherige Hochschulpakt soll nicht nur fortgeschrieben, sondern auf unbestimmte Zeit laufen. Die GEW begrüßt das, kritisiert jedoch, dass der Zuschuss für den Zukunftsvertrag nicht regelmäßig ansteigt. Besonders enttäuschend ist, dass die dauerhaft fließenden Mittel nicht auf die Schaffung von Dauerstellen konditioniert werden.
Die Mittel für den Pakt „Innovation in der Hochschullehre” (bisher: Qualitätspakt Lehre), der die Lehre verbessern soll, werden um 25 Prozent auf 150 Millionen Euro pro Jahr gesenkt. Bei der außeruniversitären Forschung und den Mitteln für die Deutsche Forschungsgemeinschaft gibt es dagegen einen Anstieg um drei Prozent. Damit wird weiterhin überproportional die Forschung gefördert, was unausweichlich zu Lasten von Lehre und Studium geht. Und das bedeutet insgesamt einen weiteren Anstieg der Förderung kompetitiv vergebener Projekte und damit unweigerlich einen weiteren Impuls für mehr Befristung in einem bereits völlig aus den Fugen geratenen System.
Die GEW-Forderung, mehr unbefristete Beschäftigung zu schaffen, war nicht nur in den Verhandlungen selbst, sondern auch in der Fachöffentlichkeit und den Medien sehr präsent. Diese Forderung ist Gegenstand der Kampagne „Frist ist Frust“, die die GEW im März 2019 gemeinsam mit ver.di und dem „Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft“ (NGAWiss.) gestartet hat.
Dauerstellen für Daueraufgaben schaffen
Die Bundesministerin für Bildung und Forschung (BMBF), Anja Karliczek, hat sich Anfang April dafür ausgesprochen, dass künftig mit den Mitteln aus dem Hochschulpakt „insbesondere unbefristete Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen geschaffen werden, um Lehre und Studienbedingungen an allen Hochschulen nachhaltig zu verbessern.“ Der im Mai ausgehandelte Zukunftsvertrag enthält nun zumindest das Bekenntnis zu mehr „Dauerstellen für Daueraufgaben“. In ihren ersten Stellungnahmen haben einige Länder auch erklärt, dieses Ziel zu verfolgen; andere schieben die Verantwortung an die Hochschulen ab oder enthalten sich der Äußerung. Das BMBF will mit jedem Bundesland einzeln „Verpflichtungserklärungen” abstimmen, in denen jedes Land beschreiben soll, „wie es das Ziel der Entfristung von Stellen umsetzen will und auch in welcher Größenordnung“.
Die GEW erwartet nun vom Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann und der Wissenschaftsministerin Theresia Bauer, Dauerstellen für Daueraufgaben zu schaffen und zu unterstützen. Heute sind neun von zehn wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen befristet beschäftigt, über die Hälfte von ihnen mit einer Vertragslaufzeit von unter einem Jahr. Die Verstetigung des Hochschulpakts und die Verpflichtung, mit den Mitteln aus dem Pakt künftig ausschließlich unbefristete Beschäftigungsverhältnisse zu finanzieren, wären ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der Beschäftigung an Hochschulen.
Im laufenden Hochschulpakt 2020 haben sich die Länder verpflichtet, einen höheren Anteil der Studienanfänger/innen an Fachhochschulen und in den Fächergruppen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu erreichen. Aus den Empfehlungen des Wissenschaftsrats von 2018 zum Hochschulpakt ergibt sich, dass diese Verpflichtungen tatsächlich für mehr Studienplätze an den Fachhochschulen und in den MINT-Fächern gesorgt haben. Angesichts des enormen Lehrkräftemangels besonders in diesen Fächern spricht sich die GEW dafür aus, dass sich die Länder im Anschluss an den neuen Hochschulpakt verpflichten, die Zahl der Studienplätze in der Lehrer/innenbildung deutlich zu erhöhen. Es ist nicht länger hinnehmbar, dass auf der einen Seite qualifizierte Lehrer/innen fehlen, auf der anderen Seite aber viele Lehramtsstudiengänge mit einem Numerus Clausus belegt sind.