Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung und Lernen
Neue Bildungspläne für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren
Die GEW begrüßt, dass die Struktur der Bildungspläne an die anderer Schularten angepasst wird. Entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung der Bildungspläne ist die Gestaltung der Einführung.
Das Kultusministerium (KM) erlässt neue Bildungspläne für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung (GENT) beziehungsweise Lernen. Die GEW kritisiert an dem Entwurf, dass sich der Bildungsplan nur auf das jeweilige SBBZ Lernen beziehungsweise Geistige Entwicklung bezieht. Richtig wäre es, dass der Bildungsplan alle Schüler*innen mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot mit dem jeweiligen Förderschwerpunkt umfasst. Dann wäre deutlich, dass der Bildungsplan auch für die Schüler*innen in inklusiven Bildungsangeboten gilt. Falls das Kultusministerium diese Änderung nicht aufgreift, sind die Bildungspläne schon bei ihrer Einführung nicht mehr aktuell. Die GEW schlägt deshalb vor, die Bildungspläne umzubenennen: Bildungsplan für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ beziehungsweise „Lernen“.
Das Kultusministerium hatte bereits vor der offiziellen Anhörung um Rückmeldungen zum Entwurf der Bildungspläne gebeten. Rund 2.500 Einschätzungen von Lehrkräften, Schulen, Seminaren, Hochschulen und Fachverbänden gingen ein. Viele Aussagen zu den Entwürfen waren laut KM positiv. Kritische Anmerkungen betrafen zum Beispiel Umfang und Verständlichkeit der Entwürfe. Teilweise führten die Rückmeldungen zu Überarbeitungen, teilweise werden die Anregungen bei der Implementierung aufgegriffen.
Teilhabe im Fokus
Den Bildungsplänen liegt ein sinnvoller Begriff von Behinderung zugrunde. Behinderung wird dort nicht als Defekt einer Person verstanden. Vielmehr wird eine Person mit individuellen Beeinträchtigungen durch Faktoren in seiner Umwelt behindert. Daraus wird die Aufgabe der Lehrkräfte abgeleitet, dass behindernde Elemente vermieden, verringert und beseitigt werden müssen. Damit steht der Grundsatz von Aktivität und Teilhabe im Fokus des Bildungsplanes.
Die GEW begrüßt auch ausdrücklich, dass die Systematik der Bildungspläne an die der anderen SBBZ und der allgemeinen Schulen angeglichen wurde. Dies erleichtert nicht zuletzt die Umsetzung der Bildungspläne in inklusiven Bildungsangeboten.
Was die GEW befürwortet
Auch die Gliederung in „Lebensfelder“ und „Fächer“ hält die GEW für sinnvoll. Die Darstellung der Inhalte im Raster (Denkanstöße, Kompetenzspektrum, beispielhafte Inhalte und Aneignungs- und Differenzierungsmöglichkeiten) ist überzeugend gestaltet. Dass es sich um Vorschläge und nicht um Vorgaben handelt, kann die Bildungspläne zu einem Unterstützungsinstrument machen, das von Lehrkräften mit unterschiedlicher Berufserfahrung aufgegriffen werden kann.
Es ist auch begrüßenswert, dass die Bildungspläne die Gestaltung der Übergänge zwischen verschiedenen Institutionen in der Bildungsbiografie der Schüler*innen enthält. Die GEW befürwortet auch, dass das Potenzial professioneller Teams und interdisziplinärer Ansätze aufgegriffen und deren Gestaltung in den Bildungsplänen gefordert wird.
Was die GEW kritisch sieht
Die GEW kritisiert allerdings, dass die Bildungspläne zu wenig als Begleitinstrumente der Schulentwicklung vorgesehen sind. Für den Erfolg der Umsetzung der Bildungspläne wird wie bei den Bildungsplan-Novellierungen der vergangenen Jahre entscheidend sein, wie sie eingeführt werden. In den letzten Jahren wurden diese nicht so umgesetzt, dass das Potenzial der Bildungspläne ausgeschöpft werden konnte.
Die Landesregierung muss dafür sorgen, dass beim Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) und Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) die Fortbildungs- und Unterstützungsangebote für die Schulen so geplant und durchgeführt werden, dass die Schulen davon profitieren können. Gleichzeitig brauchen die Schulen Zeit für die Umsetzung der Bildungspläne. Ansonsten können die Schulen die positiven Ansätze und die komplexen Ziele und Inhalte der neuen Bildungspläne nicht aufgreifen.