Die wesentlichen Inhalte der AO sind Veränderungen zur Weiterentwicklung der Realschule, zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe und zur Bildungsplanreform. Die Multilaterale Versetzungsordnung wurde neu gefasst. Die GEW hat zu dem 57 Seiten starken Entwurf der AO eine umfassende Stellungnahme abgegeben und an wesentlichen Punkten alternative Regelungen und Formulierungen vorgeschlagen. Die Vorschläge wurden weitgehend nicht übernommen.
Grundschule weiterhin ohne Poolstunden
Die Kontingentstundentafel der Grundschule wird um 4 Stunden für die Fächer Deutsch und Mathematik erweitert. Der Fächerverbund Mensch, Natur und Kultur (bisher 25 Stunden) wird aufgelöst und durch die Fächer Sachunterricht (12 Stunden), Musik (6 Stunden) und Kunst/Werken (7 Stunden) ersetzt.
Die GEW hat sich vehement für die Ausweitung der Stundentafel eingesetzt und die Veränderungen begrüßt. Sie sind auch Bestandteil des neuen Koalitionsvertrags und stehen somit nicht zur Disposition. Leider steht die Anpassung der Stundentafeln für die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die auch nach dem Bildungsplan der Grundschule unterrichten, noch aus.
Das Fach Ethik ist nach wie vor nicht in der Stundentafel verankert. Als einzige allgemeinbildende Schulart verfügt die Grundschule auch weiterhin über keine Poolstunden. Zaghafte Schritte zur notenfreie Grundschule werden gegangen: So kann jetzt die Halbjahresinformation zum Ende des ersten Schulhalbjahres der Klasse 3 durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch ersetzt werden. Die von der GEW empfohlene Option des Verzichts auf Noten zugunsten alternativer Leistungsrückmeldungen hat die grün-rote Landesregierung nicht eingeführt.
Realschule jetzt mit Niveaustufen
Das neue Realschulkonzept erforderte vor allem Anpassungen der Realschulversetzungsordnung und Regelungen für die Orientierungsstufe. Geregelt wird auch die Zuordnung zum mittleren oder zum grundlegenden Niveau sowie der Wechsel zwischen den Niveaustufen.
Positiv ist, dass die Schülerinnen und Schüler in der Klassestufe 5 und 6 in den einzelnen Fächern auf unterschiedlichen Niveaustufen lernen können und es keine Versetzungsentscheidung von Klasse 5 nach Klasse 6 gibt. Das neue Realschulkonzept intendiert einen gemeinsamen Bildungsgang der Schüler/innen, der deutlich auf Binnendifferenzierung und individuelle Förderung setzt. Die Realschule führt neben dem Realschulabschluss nach 6 Jahren jetzt auch zum Hauptschulabschluss in Klasse 9.
Die sehr bürokratischen Regelungen bei der erstmaligen Zuordnung zu den Niveaustufen am Ende von Klasse 6 und die Voraussetzungen für den Wechsel von Niveaustufen stehen im Widerspruch zum gesetzlichen Auftrag eines gemeinsamen Bildungsgangs. Es fehlen pädagogische Öffnungsklauseln, die abweichende Regelungen im Sinne einer pädagogischen Ermutigung ermöglicht hätten. Völlig inakzeptabel ist für die GEW, dass der Wechsel von Niveaustufen vom Kultusministerium in erster Linie als Instrument zur abschlussbezogenen Selektion der Schüler/innen verstanden wird. Die bisherigen Regelungen der multilateralen Versetzungsordnung wurden in die entsprechenden Artikel übertragen. Dabei legt die AO weit strengere Maßstäbe an, als die Kultusministerkonferenz (KMK) dies für die Übergänge zwischen den Bildungsgängen und Schularten vereinbart hat.
Die GEW hatte in ihrer Stellungnahme vorgeschlagen, dass Unterricht und Leistungsbewertung auf mittlerem oder auf grundlegendem Niveau in Klassenstufe 7 bis 10 nach Fächern verschieden sein können und eine verbindliche Zuordnung in allen Fächern erst in den Abschlussklassen erfolgt. Sofern für die Einstufung bzw. für den Wechsel vom Niveau G ins Niveau M eine Notenhürde gelten soll, hat die GEW vorgeschlagen, sich an den Vereinbarungen der KMK zu orientieren. Danach setzt der Wechsel vom grundlegenden ins mittlere Niveau in den Fächern Deutsch, Mathematik und in der Pflichtfremdsprache mindestens die Note befriedigend sowie in allen für die Versetzung maßgeblichen Fächern mindestens einen befriedigenden Durchschnitt voraus. Wenn der Wechsel zwischen den Niveaus leichter möglich wäre, könnten auch die Versetzungsanforderungen auf den verschiedenen Niveaus einfacher formuliert und die Anzahl pädagogisch fragwürdiger Klassenwiederholungen deutlich reduziert werden.
Beim Übergang in die gymnasialen Oberstufen gelten unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen für die Schüler/innen. So müssen Schüler/innen mit Realschulabschluss, die die Oberstufe einer Gemeinschaftsschule besuchen wollen, bessere Noten vorweisen, als wenn sie auf ein berufliches Gymnasium wechseln wollen. Die GEW hatte vorgeschlagen, die Aufnahmevoraussetzungen für berufliche Gymnasien auch für die Oberstufe an Gemeinschaftsschulen anzuwenden.
Leider wurden die Vorschläge der GEW in der Anhörung nicht angenommen. Auch der Landesschulbeirat hat sich erfolglos für einfachere Übergänge zwischen den Niveaustufen ausgesprochen. Das Kultusministerium setzt damit weiter auf Notenhürden und auf die unterschiedliche Behandlung der Schularten. Dies wird auch daran deutlich, dass die bisherigen selektiven Regelungen der multilateralen Versetzungsordnung trotz neuer Begrifflichkeiten weitgehend unverändert fortgeschrieben wurden