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Regelung kommt – Ungerechtigkeit bleibt

Im Juni wird das Kultusministerium die Regelungen für die Aufstiegsqualifizierung der Haupt- und Werkrealschullehrkräfte bekanntgeben und die Maßnahmen ausschreiben. Die Regierungspräsidien wurden bereits darüber informiert. Es bleibt dabei, dass die Gruppen unterschiedlich behandelt werden. Deshalb bleibt es auch beim Protest der GEW und der Betroffenen.

Seit März warten die Haupt-/Werkrealschullehrkräfte auf die Aufstiegsmaßnahmen. Das Kultusministerium (KM) will im Juni die Regelungen bekanntgeben. Die Maßnahmen heißen jetzt „Lehrgänge für einen horizontalen Laufbahnwechsel …“ In der Sache ändert das nichts, aber so wird nicht mehr der Eindruck erweckt, als ob die HS-/WRS-Lehrkräfte für den Einsatz an den Realschulen (RS) oder Gemeinschaftsschulen (GMS) vorranging qualifiziert werden müssten. Für Lehrkräfte, die an den HS/WRS bleiben, gibt es allerdings keinerlei Aufstiegskonzept. Das kritisiert die GEW massiv und wird weiter auch für diese Kolleginnen und Kollegen eine Aufstiegsmöglichkeit nach A13 fordern.

Schrittweise sollen in den kommenden Jahren rund 5.000 Lehrer/innen an den Lehrgängen teilnehmen. Das soll bis 2023 circa 38 Millionen Euro kosten. Laut KM stehen so genug Plätze für alle interessierten Lehrkräfte zur Verfügung. Bei einem dauerhaften Einsatz an einer Gemeinschaftsschule, einer Realschule oder einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) kann durch die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrgängen die Laufbahnbefähigung des jeweiligen Lehramts erworben werden. Nach einer mindestens einjährigen Einführung können die Kolleg/innen in das neue Amt und die Besoldung nach A13 wechseln.
Bei den Gruppen 2 und 3 wird es voraussichtlich mehr Bewerber/innen als Plätze geben. Deshalb müssen die Regierungspräsidien eine Auswahl treffen. Angesichts der Zahl der potentiellen Bewerber/innen müssten ohne weitere Kriterien sehr viele dienstliche Beurteilungen erstellt werden. Daher sollen die Lehrkräfte vorrangig berücksichtigt werden, die am längsten in der Schulart arbeiten. Nach der Vorauswahl wird man auf Grundlage einer dienstlichen Beurteilung zur Qualifizierung zugelassen. Auf die Schulleitungen kommt folglich vor den Sommerferien eine hohe Zahl von Beurteilungen zu. Eine Entlastung gibt es dafür nicht.

Gruppe 1: HS-/WRS-Lehrkräfte, die an RS eingesetzt sind
Diese Lehrkräfte nehmen an einem einjährigen Lehrgang an den Seminaren (WRS/HS/RS) in einem Blended-Learning-Format (1 schulrechtlicher und 4 fachdidaktische Präsenztage werden durch Selbstlernphasen ergänzt) teil. Die Maßnahme hat im November 2016 für knapp 300 Lehrkräfte begonnen. In den kommenden Schuljahren können weitere Lehrkräfte teilnehmen. Die Teilnehmer/innen und die betroffenen Schulen erhalten keine Anrechnungsstunden.

Gruppe 2: HS-/WRS-Lehrkräfte, die an SBBZ eingesetzt sind
Der Lehrgang für diese Gruppe besteht aus einer einjährigen Schulung für einen sonderpädagogischen Förderschwerpunkt. Die Durchführung erfolgt durch die Seminare (Sonderpädagogik) sowie bei der sonderpädagogischen Diagnostik durch Lehrende der Pädagogischen Hochschulen. Die Maßnahme (25 eintägige Seminarveranstaltungen) soll für circa 800 Lehrkräfte angeboten werden und voraussichtlich im Laufe des ersten Schulhalbjahres 2017/18 (120 Plätze) beginnen. Am Ende legen die Teilnehmer/innen ein fachdidaktisches Kolloquium ab. Sie erhalten 3, die Schulen 1,5 Anrechnungsstunden je Teilnehmer/in. Zunächst sollen HS-/WRS-Lehrkräfte zugelassen werden, die seit dem Schuljahr 2012/13 oder länger an SBBZ eingesetzt sind.

Gruppe 3: HS-/WRS-Lehrkräfte, die schon an GMS (Sekundarstufe I) arbeiten oder arbeiten werden (an GMS oder RS)
Diese Lehrkräfte nehmen an einer einjährigen Schulung an den Seminaren (WRS/HS/RS) teil. Das Blended-Learning-Format verbindet Präsenzphasen (6 fachdidaktische und 2 schulrechtliche Veranstaltungen, davon 5 in der unterrichtsfreien Zeit; zwei verpflichtende Hospitationen) mit internetgestützten Selbstlernphasen. Am Ende legen die Teilnehmer/innen ein fachdidaktisches Kolloquium und eine unterrichtspraktische Prüfung ab. Die Schulung soll für insgesamt rund 3.200 Lehrkräfte angeboten werden und voraussichtlich im Laufe des ersten Schulhalbjahres 2017/18 (800 Plätze) beginnen. Die Teilnehmer/innen erhalten keine Anrechnung, die Schulen 0,5 Anrechnungsstunden je Teilnehmer/in.
Es sollen vorrangig Lehrkräfte zugelassen werden, die am längsten in der Sekundarstufe einer GMS arbeiten. Ein Einsatz in der auslaufenden WRS reicht nicht aus. Allerdings sollen Lehrkräfte bevorzugt zugelassen werden, die in den letzten beiden Schuljahren in einer auslaufenden Haupt- und Werkrealschule eingesetzt sind und die in absehbarer Zeit in der Sek. I der GMS bzw. der RS eingesetzt werden müssen und die erklären, dass sie das möchten.

Gruppe 4: HS-/WRS-Lehrkräfte, die noch an HS/WRS eingesetzt sind, aber an ein SBBZ wechseln werden
Für diese Lehrkräfte wird ein modifiziertes Aufbaustudium an den Pädagogischen Hochschulen  angeboten. Es umfasst sonderpädagogische Grundlagen und Handlungsfelder, die erste sonderpädagogische Fachrichtung („Lernen“, „emotionale und soziale Entwicklung“ oder „körperliche und motorische Entwicklung“), die zweite sonderpädagogische Fachrichtung sowie schulpraktische Studien. Insgesamt sollen circa 400 Lehrkräfte beginnend ab dem Wintersemester 2018/19 (100 Plätze) teilnehmen können. Das Aufbaustudium dauert 2 Jahre und schließt mit der Prüfung gemäß der Prüfungsordnung ab. Die Teilnehmer/innen erhalten 6 Anrechnungsstunden pro Jahr, die Schulen 1 Anrechnungsstunde je Teilnehmer/in.

Lehrkräfte in außerschulischen Bereichen oder an Privatschulen beurlaubte Lehrkräfte
Lehrkräfte, die in der Schulverwaltung, der Schulaufsicht, der Lehrerausbildung und in anderen außerschulischen Arbeitsfeldern überwiegend für die jeweilige Zielschulart eingesetzt werden, können an den Aufstiegsmaßnahmen teilnehmen.
HS-/WRS-Lehrkräfte, die aus dem Landesdienst an Schulen in freier Trägerschaft beurlaubt wurden, können auch an den Lehrgängen teilnehmen. Lehrkräfte an öffentlichen Schulen werden allerdings vorrangig zugelassen. Deshalb stehen für die Lehrkräfte an Privatschulen voraussichtlich erst gegen Ende der Maßnahmen freie Plätze zur Verfügung.