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Staatsfinanzen aufgabengerecht verteilen

Die Staatsfinanzen und ihre aufgabengerechte Verteilung sind Thema der Dezember-Ausgabe der GEW Zeitschrift "Transparent" 2015. Erklärt werden etwa das System des seit Jahren wirtschaftspolitisch diskutierten Länderfinanzausgleichs, die Verteilung von Steuermitteln in Deutschland sowie das Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen.

Wer im Bildungssystem unterwegs ist, kennt das schon: Bildung ist Ländersache. Und bei 16 Bundesländern heißt das dann: 16 Bildungssysteme existieren nebeneinander. Wer schon mal mit schulpflichtigen Kindern von einem Bundesland in ein anderes umgezogen ist, weiß von diesen Unterschieden ein Lied zu singen.

Auch die Justiz und die innere Sicherheit (Gerichte und Polizei) gehören zu den Länderaufgaben, während beispielsweise die äußere Sicherheit, Großforschungseinrichtungen und die soziale Sicherung mit dem Schwerpunkt Renten- und Arbeitslosenversicherung Aufgaben des Bundes sind. Der Betrieb von Schulen hingegen ist Sache der Gemeinden, die aber auch für die Müllabfuhr, KiTas und die Sozialhilfe zuständig sind. Diese – auf den ersten Blick vielleicht verwirrende – Aufgabenteilung ist ein Kennzeichen des deutschen Föderalstaats (im Unterschied zum Beispiel zu Frankreich, wo sehr viel zentral geregelt wird).

Die unterschiedlichen Aufgaben der drei Ebenen (Bund, Länder, Gemeinden) müssen aber  auch finanziert werden – wozu eine Vielzahl von Steuern erhoben wird: Einkommensteuer,  Mehrwertsteuer, Unternehmensteuer, Energiesteuer, Tabaksteuer usw. (leider jedoch keine  Vermögensteuer).

Hieraus ergeben sich mehrere Probleme. Zum einen muss geregelt werden, wie hoch die  jeweilige Besteuerung ist, es muss geklärt sein, wer das beschließt – und vor allem, welchen  Anteil Bund, Länder und Gemeinden von den Steuereinnahmen überhaupt bekommen. Und  letztlich müssen  die Einnahmen ausreichen, um die jeweiligen Aufgaben der drei Ebenen auch zu bezahlen. [Weiterlesen in der TRANSPARENT Dez. 2015]