Zum Inhalt springen

Diffuse Rechtslage

Studienfahrten müssen für Lehrkräfte verantwortbar sein

Drei Regierungspräsidien hatten mit Schreiben an die Lehrkräfte für Verunsicherung gesorgt. Die GEW hatte nachgehakt – und das Kultusministerium die Anspannung bezüglich der Haftungsfrage gelöst. Jetzt mit der GEW-Checkliste sicher Fahrten buchen!

Studienfahrten sind die Highlights im Schulalltag – doch sie müssen für Lehrkräfte verantwortbar sein: Dafür brauchen die Kolleg*innen Rechtssicherheit und Ressourcen.

Reisen bildet

Ob Rom oder Bodensee, Landheim oder Frankreichaustausch: Schulfahrten bringen unersetzliche Erlebnisse, die allen Schüler*innen ermöglicht werden sollten. „Unterricht vor Ort“ bietet neben diesen wichtigen sozialen fachliche Impulse, die durch nichts anderes zu ersetzen sind. Mit anderen Worten: Es lebe die Klassenfahrt!

Rechtssicherheit für Lehrkräfte muss außer Frage stehen

Unerlässlich ist es jedoch ebenfalls, dass organisierende Lehrkräfte nicht zusätzlich zur Vorbereitung, Daueraufsicht, den (viel zu) kurzen Nächten und der ohnehin immensen Verantwortung noch finanziell in Regress genommen werden können – von welcher Seite auch immer.

Alte Rechtslage – neue Rechtsmeinung

Im Rahmen rechtlicher Neuerungen im Bereich der Umsatzsteuer gaben drei von vier Regierungspräsidien ein Schreiben heraus, das für große Unruhe sorgte. Es wurde klargestellt, dass das Land nicht als Vertragspartner agiert und daher auch nicht bereit ist, etwaige entstandene Kosten – wie zum Beispiel Stornogebühren – zu tragen. Die GEW hat in dieser Situation dazu aufgerufen, bis zur Klärung dieser für die Schulen völlig neuen Situation keine weiteren Fahrten zu buchen.

Nun ist die Lage klarer – wenn auch nicht gänzlich geklärt – und Buchungen dürften unter Beachtung der folgenden Maßnahmen wieder möglich sein.

Erste-Hilfe-Maßnahmen:

  • Treuhandkonto nutzen
  • Elternbrief mit Kostenübernahme unterschreiben lassen
  • Über Reiseveranstalter buchen
  • Stornobedingungen im Blick haben
  • Zahlungen nur nach Eingang der Gelder
  • Reiserücktrittsversicherung abschließen lassen
  • Gesonderte Heimfahrt im Krisenfall absichern

GEW Mitglieder wenden sich natürlich mit individuellen Anfragen jederzeit an den GEW-Rechtsschutz!

Die momentane Lage – einigermaßen entspannt

Auf Anfrage der GEW machte das Kultusministerium (KM) deutlich, dass es sich aus Sicht des Amtes nicht um eine neue Rechtslage handele: Nur im Katastrophenfall – so zum Beispiel bei dem Unfall in Tschernobyl und im Rahmen der Corona-Pandemie – habe man anfallende Stornokosten übernommen. Im Normalfall agiere die Lehrkraft aufgrund einer Vollmacht der Eltern in deren Stellvertretung. Die direkten Vertragspartner der Reiseveranstalter sind also die einzelnen Eltern der Gruppe.

Das KM betont: Keinesfalls sei die „Amtshaftung“ für die Lehrkräfte aufgehoben. Das Land haftet bei Schäden, die durch Lehrkräfte entstanden sind, gegenüber Dritten. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz sei es möglich, dass Lehrkräfte seitens des Landes in Regress genommen würden.

Wichtige Fragen bleiben offen:

  • Wie werden die Reiseveranstalter darauf reagieren, dass sie nun statt einer Lehrkraft oder der Schule Verträge mit allen Eltern einzeln abschließen?
  • Wie sieht die Haftung bei Schäden aus, die „die Klasse“ zum Beispiel im Quartier verursacht hat, bei der aber keine schuldige Person benannt werden kann?
  • Wie sind Buchungen möglich für Gruppen, deren Zusammensetzung noch völlig unklar ist? (Zum Beispiel Pädagogische Freizeiten für 5. Klassen müssen mehr als ein Jahr im Voraus gebucht werden, obwohl die Kinder noch nicht einmal an der Schule sind.)
  • Wie läuft eine Kostenübernahmeerklärung der Eltern unter Beteiligung des Jobcenters?
  • Werden die verbindlichen Schullandheime anders geregelt als die fakultativen anderen Fahrten?
  • Wann endlich kommt das echte Schulkonto, über das alle diese Fahrten sicher abgewickelt werden können?
Kontakt
Barbara Becker
Vorsitzende Fachgruppe Gymnasien
Adresse Vogt-Kistner-Str. 1
77815 Bühl
Privat:  07223 800 04 09
Links