Für eine inklusive Schule mit Vielfalt – zur Transformation des Sekundarschulwesens (Antrag C4)
Eine Schule für alle ist eine Schule der Primar- und Sekundarstufe, die bereit und in der Lage ist, alle Schülerinnen und Schüler mitzunehmen und optimal zu fördern. Die GEW strebt die Schule für alle an und unterstützt Entwicklungspfade, die diesen Weg beschreiten. Der Antrag skizziert die gegenwärtige Entwicklungsphase der allgemeinbildenden Schulen und der Schulpolitik in Baden-Württemberg. Er zeigt auf, welche Hindernisse und Hürden auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem („Eine Schule für alle“) zu überwinden sind. Ein großes Gewicht haben dabei die Anforderungen an die Profession „Lehrkraft“ und an den Unterricht. Der Antrag plädiert dafür, an der Grundsatzposition „Eine Schule für alle“ festzuhalten und auf diesem Weg jede Schule, die ein qualitätsvolles Mehr an inklusiver Pädagogik und ein Weniger an exkludierenden Strukturen verfolgt und einlöst, engagiert zu unterstützen.
Der Antrag wurde auf der LDV rege diskutiert. Jürgen Stahl, Vorsitzender der Fachgruppe Gymnasien wies beispielsweise darauf hin, dass unter Gymnasiallehrer/innen die "Eine Schule für alle" höchst umstritten ist und plädierte dafür, mehr auf eine Kooperation zwischen Gymnasien und Gemeinschaftsschulen hinzuwirken, um die skeptischen Lehrkräfte mitzunehmen. Nach zwei Änderungsanträgen wurde der Antrag mit großer Mehrheit angenommen.
Tarifpolitische Ziele und L-EGO nicht EntgO-L (Anträge A1 und A2)
Die GEW Baden-Württemberg wird gemeinsam mit der Bundes-GEW und im Verbund mit den anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes weiterhin dafür kämpfen, dass eine vom Beamtenrecht unabhängige Eingruppierung für Lehrkräfte erreicht wird. Ziel bleibt ein verbesserter Eingruppierungstarifvertrag und das schrittweise Schließen der Schere zwischen den Einkommen der beamteten und der tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen. Weitere Schwerpunkte der Tarifpolitik der nächsten Jahre sollen die Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes und die Einschränkung befristeter und anderer prekärer Arbeitsverhältnisse sein. Beide Anträge wurden mit großer Mehrheit angenommen.
Gute Arbeit braucht gute Arbeitsbedingungen
Aus verschiedenen Vorstandsbereichen, aus mehreren Kreisen und Fachgruppen, also aus allen Teilen der GEW, sind 32 Anträge zu Arbeitsbedingungen eingegangen. Dabei gehört die Forderung nach einem betrieblichen Gesundheitsmanagement ebenso dazu, wie eine Verringerung des Deputats und vor allem mehr Zeit für Inklusion, individuelle Förderung, für die Entwicklungsarbeit der Bildungseinrichtungen und für Leitungsaufgaben. Auf stetig steigende Anforderungen für Kolleg/innen, die Funktionen in der Mitbestimmung ausüben, weisen die Anträge nach mehr Freistellungen für Schwerbehindertenvertreter/innen, für Personalräte und für die Beauftragten für Chancengleichheit hin. Die Anträge zu diesem Themengebiet fanden bei den Delegierten große Zustimmung, der Großteil von ihnen wurde angenommen.
Bildung braucht Ressourcen (Antrag C1)
Die GEW bekräftigt in diesem Antrag die Forderung nach einer deutlichen Erhöhung der Bildungsausgaben in Baden-Württemberg. Zusätzliche Ressourcen dürfen nicht nur in bildungspolitische Maßnahmen fließen, sondern müssen auch wesentlich zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und vor allem der zeitlichen Entlastung der Beschäftigten dienen. Die GEW will sich für eine bessere Finanzausstattung der Kommunen einsetzen. Der Finanzbedarf kann nur gedeckt werden, wenn es eine Wende in der Finanz- und Steuerpolitik gibt, die vor allem in einer Verbesserung der Einnahmeseite der öffentlichen Haushalte besteht. Der Antrag wurde bei der Delegiertenversammlung angenommen.
Reformen verstetigen, Arbeitsbedingungen verbessern (Antrag C2)
Im Antrag wird begründet, warum die begonnenen Reformen im Bildungsbereich richtig waren und fortgesetzt werden müssen (demografische Entwicklung, Schulwahlverhalten, Inklusion): Über den Reformen steht das Ziel, in Baden-Württemberg ein wohnortnahes, sozial gerechtes und leistungsfähiges Bildungssystem zu schaffen. Allerdings muss der weitere Prozess besser abgestimmt werden. Es wird unter anderem gefordert, den Ausbau eines bedarfsgerechten, wohn- bzw. arbeitsortnahen Netzes der frühkindlichen Bildung fortzusetzen, für schulische inklusive Bildungsangebote grundsätzlich das 2-Pädagogen-Prinzip vorzusehen und für Hauptschullehrkräfte ein Personalentwicklungskonzept mit klaren Aufstiegsperspektiven vorzulegen. Das Hauptaugenmerk der Schulentwicklung muss vermehrt der Qualitätssteigerung von Schule und Unterricht gelten. Dazu brauchen die Schulen und Lehrkräfte eine massive Unterstützung durch Fortbildungen, Beratung und Begleitung sowie durch zeitliche Entlastungen. Der Antrag wurde angenommen.
Gesamtsystem von Bildung, Erziehung und Betreuung schaffen (Antrag C5)
Um ein chancengerechtes Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen in Baden-Württemberg zu sichern und das Verständnis unter den verschiedenen Professionen zu befördern, schlagen die vier Landesfachgruppen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ein Gesamtsystem von Bildung, Erziehung und Betreuung vor,ein Gesamtsystem von Bildung, Erziehung und Betreuung zu schaffen. Verbindliche Strukturen und verbesserte Rahmenbedingungen setzen die Grundlage. Weitere Elemente sind unter anderem eine gute Qualifizierung, eine Verbesserung der Ausbildung und mehr Zeit für Teamarbeit und Leitungsaufgaben. Der Antrag wurde an den Landesvorstand überwiesen.
Zukunft erfordert berufliche Schule (Antrag C6)
Die berufliche Bildung ist zentraler Pfeiler des Bildungs- und Ausbildungssystems. Im Zentrum steht darin die duale Ausbildung, zu der sich die GEW ausdrücklich bekennt. Der Antrag fordert die Überwindung des immer wieder beschworenen Gegensatzes zwischen Berufsausbildung und Akademisierung, denn Wirtschaft und Gesellschaft brauchen beides. Um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Ausbildung zu erreichen, soll ein Grundrecht auf berufliche Erstausbildung eingeräumt und die duale Ausbildung gestärkt werden. Notwendig ist auch ein Rechtsanspruch auf einen Platz am beruflichen Gymnasium. Das bisherige System der differenzierten Schularten (VAB/BVJ – BEJ – 2BFS4– mit entsprechenden 205 Profilen) muss neu austariert werden, um es auf Dauer aufrechtzuerhalten. Die Antragssteller schlagen vor, die Schularten VAB/BVJ/BEJ/2BFS mittelfristig in eine zweimal einjährige Schulart zu überführen. In dem Antrag wird deutlich gemacht, dass die Ganztagesschule, die individuelle Förderung und die regionale Schulentwicklung auch für die beruflichen Schulen wichtige Themen sind. Hierzu werden Rahmenbedingungen formuliert. Der Antrag wurde bei der Landesdelegiertenversammlung angenommen.
Inklusion in Schule und Kita (Anträge C16 und C17)
Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf eine volle gesellschaftliche Teilhabe. Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür ist die Einlösung des Rechts auf Bildung, das ohne Diskriminierung und auf der Grundlage von Chancengleichheit in einem inklusiven Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten ist. Diese Kernforderung der UN-Behindertenrechtskonvention muss zum Leitbild aller im Bildungsbereich handelnden Menschen werden. In den Anträgen zur Umsetzung der Inklusion in Kita und Schule wird dargelegt, dass die Inklusion nur mit einer guten Ressourcensicherheit und -ausstattung machbar ist. Eine große Bedeutung hat der Aufbau von effektiven und verlässlichen Koordinations- und Kooperationsstrukturen mit den kommunalen Trägern. Unerlässlich sind Fortbildung und Supervision, Handreichungen zur Organisation und inhaltlichen Gestaltung und zusätzliche Anrechnungsstunden für Organisation und Teambildung für die beteiligten Professionen. Die GEW tritt mit Nachdruck dafür ein, dass diese Entwicklung nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird. Inklusion muss so ausgestattet und gestaltet werden, dass sie als eine Bereicherung für das gesamte Bildungssystem erfahren werden kann. Der von der GEW mit entwickelte „Index für Inklusion“ ist dabei in Kindertageseinrichtungen und Schulen ein wertvolles Instrument zur guten Umsetzung. Beide Anträge wurden angenommen.
Qualität in Kindertageseinrichtungen (Anträge C19 und C20)
In den Anträgen zur Qualität in Kindertageseinrichtungen wird die Notwendigkeit begründet, strukturelle Qualitätsstandards im KiTaG (Landesebene) und auch auf Bundesebene (Bundeskitaqualitätsgesetz) gesetzlich zu verankern. Dort sollen jeweils Regelungen zur Fachkraft-Kind-Relation, zur mittelbaren pädagogischen Arbeitszeit, zu Fort- und Weiterbildung und zur Leitungsfreistellung getroffen werden. Die Anträge wurden bei der LDV angenommen.
Gute Arbeit und gute Bildung an Hochschulen (Antrag B32)
Wer von Exzellenz der Forschung, zunehmend auch der Lehre, redet, darf über die Qualität der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen nicht schweigen! Deshalb fordern die Landesfachgruppe Hochschule und Forschung und die Landespersonengruppe Studierende eine Umsetzung der „Guten Arbeit“ an Hochschulen in Baden-Württemberg. Dazu gehört unter anderem, das für Daueraufgaben in Lehre, Forschung und Wissenschaftsverwaltung nötige Personal in der Regel unbefristet zu beschäftigen. Die Entlohnung von Lehrbeauftragten ist der von Mitarbeiter/innen mit vergleichbaren Aufgaben anzupassen. Inklusion ist auch ein Thema für die Hochschulen. Deshalb werden in dem Antrag konkrete Konzepte und Hilfestellungen im Umgang mit Diversität/Handicaps/Inklusion für alle Hochschulbeschäftigte vorgeschlagen. Der Antrag wurde angenommen.