Die Bildungsgewerkschaft GEW begrüßt die Novellierung des Chancengleichheitsgesetzes und setzt sich für eine bessere Unterstützung der Beauftragten für Chancengleichheit (BfC) an Schulen ein. „Unsere Kitas und Schulen sind vor allem Arbeitsplätze für Frauen. Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhöht die Attraktivität der Arbeitsplätze und verbessert die Möglichkeiten, dass sich Frauen auf Schulleitungsstellen bewerben. Ohne Frauen ist keine gute Schule zu machen“, sagte am Mittwoch (17.02.) in Stuttgart Doro Moritz, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).
Die GEW setzt sich dafür ein, dass der Spielraum, den das Gesetz zur Ausstattung der Beauftragten für Chancengleichheit (BfC) gibt, genutzt wird. Mehr Zeit und eine bessere Ausstattung für die Aufgabe soll unter anderem dafür sorgen, dass Lehrerinnen frühzeitig motiviert und qualifiziert werden, um Führungsqualifikationen übernehmen zu können. An vielen Schulen gibt es keine oder zu wenig Bewerbungen auf Schulleitungsstellen.
Die Beauftragten für Chancengleichheit (BfC) werden an etwa 1.000 Schulen mit 50 und mehr Beschäftigten gewählt, dazu kommen rund 25 BfC an den staatlichen Schulämtern und Regierungspräsidien, die für die rund 3.500 kleineren Schulen im Land zuständig sind.
Auch an den Hochschulen sieht die GEW durch die Novellierung die Chance, die Situation von Frauen zu verbessern. Kritisch bewertet die Bildungsgewerkschaft das fehlende Klagerecht für die Beauftragten für Chancengleichheit (BfC).