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Qualitätsentwicklung in Kitas

470 Millionen fürs Land – reichen sie aus?

Das Kita-Qualitätsgesetz ist ein richtiger Schritt. Um das System vor dem Kollaps zu bewahren, müssen Bund und Land jedoch mehr investieren. Nur ein gut ausgestattetes System ist attraktiv für die Fachkräfte und ermöglicht gute pädagogische Qualität.

Foto: GEW / Shutterstock
Foto: GEW / Shutterstock

Baden-Württemberg hat letzte Woche mit dem Bund den Vertrag für das Kita-Qualitätsgesetz unterzeichnet. Jetzt sollen für 2023 und 2024 insgesamt 470 Millionen Euro für die Qualitätsentwicklung in die Kindertageseinrichtungen fließen.

Mit rund zwei Drittel des Geldes soll allen Kitas im Land anteilige Zeit für pädagogische Leitungsaufgaben weiterfinanziert werden, welche das „Gute-Kita-Gesetz“ (2019 bis 2022) ermöglicht hatte. Auch die Sprach-Kitas werden zu den Bedingungen des Bundesprogramms weiterfinanziert; kurzfristig hatte ihnen zum 30. Juni 2023 das Aus gedroht. Etwa 50 Millionen Euro sind für die Ausweitung der Plätze in der praxisintegrierten Ausbildung vorgesehen. Außerdem soll ein Programm zum Sprachscreening in den Kitas eingeführt werden.

All das klingt zunächst einmal gut. Bei genauer Betrachtung zeigt sich aber, das Zeitkontingent für Kitaleitungen ist viel zu gering; von der Sprach-Kita-Regelung profitieren nicht einmal zehn Prozent der Einrichtungen im Land (und einige werden noch aussteigen). Sprachtests ersetzen kein ganzheitliches Gesamtkonzept für die sprachliche Bildung.

Bitte nicht vergessen: Das Kitasystem steht kurz vor einem Kollaps! Der Fachkräftemangel führt zu weiteren Einschränkungen von Öffnungszeiten, und die wachsende Belastung bringt pädagogische Fachkräfte dazu, ihrem Beruf den Rücken zu kehren.

Das Kita-Qualitätsgesetz ist unbestritten ein richtiger und wichtiger Schritt, aber bei weitem nicht ausreichend. Nur wenn der Bund dauerhaft, verlässlich und mit mehr finanziellen Mitteln in bundesweit einheitliche Standards investiert, ist dem System geholfen. Die GEW fordert sechs Milliarden Euro pro Jahr bundesweit.

Auch die Landesregierung muss sich deutlich engagierter an der Finanzierung der Kitas beteiligen und darf sich nicht auf den Bundeszuschüssen ausruhen. Kindertageseinrichtungen können frühzeitig mögliche Bildungsbenachteiligungen ausgleichen und zu mehr Bildungsgerechtigkeit beitragen. Allerdings nur, wenn gute pädagogische Qualität strukturell und im Prozess abgesichert ist.

Die GEW fordert die Verantwortlichen im Land, in den Kommunen und die Kitaträger auf, kontinuierlich für weitere konkrete Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in den Kitas zu sorgen. Nur wenn die Arbeit in den Kitas attraktiv ist, werden sich mehr junge Menschen für pädagogische Berufe entscheiden und langfristig im Beruf bleiben.

Kontakt
Heike Herrmann
Referentin für Jugendhilfe und Sozialarbeit
Telefon:  0711 21030-23
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