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Übertragung Tarifergebnis TV-L

Gewerkschaften fordern mehr Mut von der Landesregierung

Die Pläne zur Übertragung des Tarifergebnisses der Länderrunde auf Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen enttäuschen. Die DGB-Gewerkschaften fordern vom Land, die Entgelterhöhung vollumfänglich auf die Beamt*innen zu übertragen.

Die Tarifeinigung für die Landesbeschäftigten war ein guter Kompromiss. Der Abschluss wirkt sich zudem positiv auf die allgemeine Gehaltsentwicklung und damit auch auf die Rentenentwicklung aus. Zum guten Tarifergebnis haben auch viele Ruheständler*innen beigetragen, durch die Teilnahme an den Kundgebungen oder auch durch aufmunternde Botschaften und Solidaritätsbekundungen für die Streikenden.

Die Freude über den alles in allem guten Kompromiss wird aber durch die Pläne der Landesregierung zur Übertragung des Ergebnisses auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen getrübt. Die Landesregierung hat nicht vor, wie von den DGB-Gewerkschaften gefordert, das Ergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamt*innen zu übertragen. Die Versorgungsempfänger*innen werden zusätzlich bei der Inflationsprämie schlechter gestellt als die aktiven Beamt*innen.

Das sind die Pläne der Landesregierung in Baden-Württemberg zur Übertragung des Ergebnisses der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L):

  • Die einmalige Inflationsprämie von 1.800 Euro und die monatlichen Inflationsprämien von 120 Euro (Januar bis Oktober 2024) sollen vollumfänglich nur auf die aktiven Beamt*innen übertragen werden. Die Versorgungsempfänger*innen erhalten die Inflationsprämie nur in Höhe des individuellen Ruhegehaltssatzes, maximal also 71,75 Prozent. Die einmalige Inflationsprämie soll Anfang April ausgezahlt werden. Die Auszahlung der monatlichen Prämien startet wahrscheinlich ebenfalls erst im April. Die monatlichen Raten für Januar, Februar und März sollen in diesem Falle rückwirkend gezahlt werden.
  • Die Gehälter und Ruhegehaltsbezüge sollen zum November 2024 um 3,6 Prozent und dann darauf aufsattelnd im Februar 2025 um 5,6 Prozent angehoben werden.

Das Tarifergebnis sah einen Sockelbetrag von 200 Euro zum November 2024 und darauf aufsattelnd ab Februar 2025 eine Anhebung um 5,5 Prozent vor. Der Sockelbetrag wäre bis weit in die höheren Gehaltsgruppen (A 13) mehr wert als die Anhebung um 3,6 Prozent. Im Gesamtbild benachteiligt die geplante Übertragung deshalb die Beamt*innen bis weit in die höheren Besoldungsgruppen und diese Benachteiligung schlägt natürlich auch auf die Ruhegehaltsempfänger*innen durch.

Das Land argumentiert damit, dass ein Sockelbetrag aufgrund von Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts von 2017 zum Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen rechtlich in keinem Fall möglich sei. Die GEW bewertet das gemeinsam mit ihren Schwestergewerkschaften im DGB anders. Zum einen gibt es in den Beschlüssen zur Besoldung von 2020 Hinweise darauf, dass in engen Grenzen eine Veränderung des internen Abstandsgebots möglich ist. Zum anderen gibt es bereits andere Bundesländer, die in der Frage Festbetrag mutiger sind und dessen Übertrag bereits angekündigt haben.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Baden-Württemberg hat in einer Pressemitteilung klar Position bezogen und die Landesregierung aufgefordert, ihre Pläne zu ändern und die Tarifeinigung zeit- und wirkungsgleich zu übertragen.

Die GEW wird gemeinsam mit ihren Schwestergewerkschaften im DGB in dieser Frage weiter beim Finanzministerium nachbohren und auf eine Änderung der Pläne drängen.

Die ein oder andere Nachricht an das in der Landesregierung in der Besoldungsfrage federführende Finanzministerium kann sicher dazu beitragen, den Unmut über die Entscheidung der Landesregierung zu dokumentieren.

Aber auch die Regierungsfraktionen können sicherlich Argumente für die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung brauchen:

Kontakt
Martin Schommer
Referent für Tarif-, Beamten- und Sozialpolitik
Telefon:  0711 21030-12