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GEW kritisiert Erprobungsparagraf

Kitagesetz gibt es aus gutem Grund

Kita-Träger können ab sofort von den Regelungen des Kitagesetzes abweichen und neue Modelle erproben. Dabei gebe es keine Vorgaben, wie das Wohl der Kinder und ihre Rechte sichergestellt würden, moniert GEW-Landesvorsitzende Monika Stein.

Foto: Shutterstock/GEW

Der sogenannte Erprobungsparagraf ist seit wenigen Tagen rechtskräftig. Kommunen und andere Träger von Kindertageseinrichtungen können ab sofort von den Regelungen des Kitagesetzes abweichen und neue Modelle erproben.

Städte- und Gemeindetag hatten mit Nachdruck den Erprobungsparagrafen gefordert, weil überall im Land Kitaplätze fehlen. In Baden-Württemberg gibt es bei weitem nicht genügend Fachkräfte und das auf lange Sicht. Die Bertelsmann-Stiftung hatte im November 2023 neueste Zahlen hierzu veröffentlicht. Die Not in den Kommunen ist also groß.

„Mit hoher Wahrscheinlichkeit müssen wir davon ausgehen, dass Modelle entwickelt werden, in denen mit weniger und vor allem weniger qualifiziertem Personal gearbeitet wird. Anders geht die Rechnung nicht auf“, prognostiziert die GEW-Landesvorsitzende Monika Stein. „Dabei gibt es keine Vorgaben, wie das Wohl der Kinder und ihre Rechte, insbesondere auf Bildung, Förderung und Schutz sichergestellt werden. Als ob es das Kitagesetz nicht aus gutem Grund gäbe. Sorge bereitet uns auch, welche Belastungen auf die Mitarbeitenden bei den Erprobungen zukommen.“

Erprobt werden können beliebige Modelle zunächst einmal für drei Jahre. Bewähren sie sich, können sie danach fortgesetzt werden. Unklar ist, wer und nach welchen Kriterien dies beurteilt. Für die GEW sind deshalb Erfahrungswerte, die vor Ort gesammelt werden, äußert wichtig.

„Wichtig zu wissen ist für uns als Interessenvertretung der Beschäftigten schon jetzt, wie die Beteiligungsverfahren vor Ort laufen. Sie wurden als grundlegendes Regulativ angekündigt. Als GEW bezweifeln wir, dass die Kita dem Druck von Eltern, Bürgermeister*innen und Arbeitgeber*innen standhalten und sich für die Qualität der frühkindlichen Bildung einsetzen kann, wenn es letztlich darum geht, möglichst viele Kinder zu betreuen“, mahnt Stein.

Das Land ist den Kommunen mit dem Erprobungsparagraf sehr entgegengekommen. Deutlich mehr Geld wäre nötig gewesen, um Hauswirtschafts- und Verwaltungskräfte zu finanzieren und den Beruf Erzieher*in attraktiver zu machen. Die GEW bezweifelt, dass dieser jetzt eingeschlagene Weg sich langfristig auszahlt.

Kontakt
Heike Herrmann
Referentin für Jugendhilfe und Sozialarbeit
Telefon:  0711 21030-23
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