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Keine Anträge mehr nötig

Land zahlt abgesenkte Eingangsbesoldung rückwirkend nach

Das Finanzministerium hat in einem Schreiben an die GEW zugesagt, alle den Beamtinnen und Beamten zustehenden Nachzahlungen von Amts wegen vorzunehmen – und auch verjährte Ansprüche rückwirkend ab 1. Januar 2013 nachzuzahlen.

Am 13. Dezember 2018 hat die Amtsspitze des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Baden-Württemberg verbindlich mitgeteilt:

„Im Übrigen wird das Land alle den Beamtinnen und Beamten zustehenden Nachzahlungen in Zusammenhang mit der abgesenkten Eingangsbesoldung von Amts wegen vornehmen. Das Land wird also die betreffenden Beamtinnen und Beamten von sich aus ermitteln und die Nachzahlungsbeträge auszahlen. Eines Antrags dazu bedarf es nicht.“

Weiter heißt es: „Wir werden im Übrigen auch verjährte Ansprüche rückwirkend ab 1. Januar 2013 nachzahlen.“

Nachzahlung erfolgt ohne Antrag

Die GEW freut sich über dieses Ergebnis, zu dem auch die mehrere hundert Anträge beigetragen haben, die sie für Mitglieder bereits gestellt hat. Die Bescheidung dieser Anträge wäre für das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) ein hoher und auch kostenintensiver Vorgang gewesen.

Nunmehr profitieren mehrere Tausend Beamtinnen und Beamte ab der Eingangsbesoldungsgruppe A 9 rückwirkend seit Gültigkeit des Absenkungsgesetzes zum 1. Januar 2013 von dem Ergebnis der anhängigen Klagen und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Eine Antragstellung erübrigt sich somit und die GEW wird keine Anträge mehr für Mitglieder fertigen.

Betroffene müssen geduldig sein

Der zeitliche Ablauf der Abwicklung der betroffenen Fälle durch das LBV wird mit Sicherheit einige Zeit in Anspruch nehmen. Die GEW bittet deshalb, von Rückfragen bei der Gewerkschaft oder beim LBV abzusehen. Die Nachzahlung erkennen die Beamtinnen und Beamten gegebenenfalls auf der linken Seite ihrer Bezügemitteilung, rechte Spalte.

Sofern GEW-Mitglieder bis Juni 2019 keine Nachzahlung erhalten haben, sollten sie sich direkt bei ihrer Gewerkschaft melden, dass der Vorgang überprüft werden kann.