Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)
Im EU-Ausland geleistete Lehrertätigkeit ist anrechenbar
Der EuGH hat entschieden, dass in einem anderen EU-Staat geleistete Lehrertätigkeit bei einem Wechsel in den deutschen Schuldienst uneingeschränkt anzurechnen ist. Gute Nachrichten für Lehrkräfte, die nach Deutschland gewechselt sind.