Recht
Antrag auf Corona-Sonderzahlung stellen
Beamt*innen, die zum Stichtag 1. November 2021 ein Freistellungsjahr ansparen oder die Altersteilzeit im Blockmodell genommen haben, sollten einen Antrag auf Auszahlung der Corona-Sonderzahlung in unverminderter Höhe stellen.