Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Über das Kundenportal eingelegte Widersprüche wahren die Schriftform
Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass auch ausschließlich über das Kundenportal eingelegte Widersprüche die Schriftform wahren und ordnungsgemäß erhoben sind. Die GEW begrüßt die Entscheidung ausdrücklich.